Alle beteuern Inklusionswillen! Und wer zeigt Verantwortungswillen?
Schnellstmögliche Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen ist notwendig
Alle politischen Akteure und Parteien in NRW beteuern immer wieder ihren Inklusionswillen.
In ihren Positionspapieren beteuern sie durch die Reihe, die UN-Behindertenrechtskonvention und somit das Menschenrecht auf inklusive Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in NRW umsetzen zu wollen. Und sie bekennen, dies grundsätzlich für richtig zu halten.
Die Parteien im Landtag, aber auch die Vertretungen der Kreise, Städte und Gemeinden haben sich in der Vergangenheit zum Teil mit fortschrittlichen Papieren zur Inklusion überboten.
Doch jetzt, wo es konkret wird, da können sich die verschiedenen Seiten plötzlich nicht einigen und machen nicht nur rhetorische Rückschritte in ihren Inklusionsbemühungen.
Mittlerweile geht es in den Debatten nur noch um die Konnexität, nicht mehr um das Recht der Kinder auf gemeinsames Leben und Lernen und auch nicht mehr darum, wie viele Schulen schon heute erfolgreich dieses gemeinsame Lernen praktizieren. Auf Kosten der Kinder, Eltern und Schulen wird um die Verantwortung für die Kosten gestritten. Unverantwortlich ist dabei, dass durch die Streitigkeiten und die erzeugte Negativdebatte um Inklusion die Motivation der Menschen im Land für den herausfordenden Inklusionsprozess immer weiter herabgesenkt wird.
Unbestreitbar ist doch sicher, dass eine gelingende Inklusionsentwicklung in Nordrhein-Westfalen die Anstrengung und Kompromissbereitschaft aller Seiten (auch was die finanziellen Fragen betrifft) verlangt.
Wie wollen Land und Kommunen den Menschen vermitteln, warum sie sich im Sinne der Kinder nicht einigen können im Finanzstreit?
Die Kommunen sehen immense Kosten auf sich zukommen und wollen, dass das Land die inklusive Bildung finanziert. Das Land ist der Meinung, dass die Kommunen wie bisher für die Schulträgerkosten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig sind.
Die Kommunen auf der anderen Seite wollen gegen das neue Schulgesetz vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Sie haben ein Gutachten über mögliche Kosten der Inklusion für die Städte und Gemeinden vorgelegt. Hierin werden wiederum teilweise sehr unrealitische Berechnungen vorgeführt.
So werden zum Beispiel für jede inklusive Schule ein eigener Schulpsychologe und für jede Jahrgangsstufe ein Sozialarbeiter gerechnet. Das gibt es auch in Förderschulen nicht.
Ein weiteres Beispiel ist, dass die Kosten eines Ganztagsbetriebs für alle inklusiven Schulen komplett der Inklusion zugerechnet werden.
Insgesamt werden im Gutachten alle möglichen Zusatzkosten zusammengezählt, mögliche Einsparungen, beispielweise durch einen geordneten Abbau von Förderschulen (z.B. mit dem Förderschwerpunkt Lernen) aber konsequent ignoriert.
Elternvereine stellen landesweit Anträge an die Kommunen
Elternverbände haben am 3. Juni 2013 in Dutzenden von Kommunen Anträge gestellt und eine Offenlegung der derzeitigen Kosten der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gefordert.
Das Ziel der Aktion, die von 23 Vereinen und Initiativen aus allen Teilen des Landes unterstützt wird:
- Die Eltern möchten helfen, die aktuelle Debatte um die Kosten der inklusiven Bildung zu versachlichen
- und sie möchten Transparenz, wie viel Geld die öffentlichen Haushalte heute schon für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung aufwenden – und somit künftig für die Inklusion verwenden können.
Während die Aufwendungen des Landes (für Lehrer) und der Landschaftsverbände (für dessen Förderschulen) aus den jeweiligen Haushalten ablesbar sind, herrscht über die Ausgaben der Kommunen weitgehend Unklarheit, weil das Geld dort aus vielen verschiedenen Töpfen kommt.
Allein der laufende Gebäudebetrieb der kommunalen Förderschulen dürfte sich auf mehr als hundert Millionen Euro pro Jahr summieren.
Die Anträge an die kommunalen Räte nach § 24 Gemeindeordnung bzw. § 21 Kreisordnung stellen detaillierte Fragen nach Kosten, die den Kommunen u.a. für spezielle Lernmittel, für Fahrtkosten, den Betrieb von Förderschulen und für Integrationshelfer entstehen.
Die Eltern hoffen nun, dass die Kommunen ihre Anregung zur Kostentransparenz aufnehmen. Die Beantwortung der Fragen muss den Kommunalverwaltungen möglich sein, da sie ohnehin vom Land zur Führung von sogenannten Produkthaushalten verpflichtet sind.
Einen Musterantrag mit den konkreten Anfragen an die Kommmunen können Sie hier nachlesen:
Anträge an Kommunen in NRW
Unterstützer der Anträge sind folgende Vereine und Initiativen
- mittendrin e.V., Köln
- Gemeinsam leben lernen Hilden e.V.
- Schule für alle e.V. Hennef
- Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen Kreis Borken
- Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Brühl
- Initiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal
- Elterninitiative Inklusion Bornheim
- Gemeinsam leben – gemeinsam lernen Bonn e.V.
- Elterninitiative Kölner GU-Schulen
- Mittendrin-Hürth e.V.
- Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Olpe plus e.V.
- Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen Aachen e.V.
- Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen Pulheim
- Die Eltern des GU- Ausschusses der Gesamtschule Köln Holweide
- igll e.V. Initiative gemeinsam leben und lernen, Neuss e.V.
- Gemeinsam leben und lernen Düsseldorf e.V.
- Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach
- Gemeinsam Leben Lernen Solingen e.V.
- Regionalarbeitskreis Münsterland von Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen
- Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen – Landesarbeitsgemeinschaft NRW e.V.
- INVEMA e.V., Kreuztal
- Förderverein Gesamtschule Region Siegburg e.V.
- Förderverein Gesamtschule Alfter
- Förderverein Gesamtschule Aachen-Brand