Umsetzung der UN-BRK in Deutschland von UN-Fachausschuss überprüft
Besorgnis über Sonderstrukturen im Bildungsbereich und anderen Lebensbereichen
Quelle: Meldung der Deutschen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte
Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 26. und 27. März 2015 den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.
Gestern endete die ausgiebige Prüfung, in der die Mitglieder des Ausschusses die deutsche Staatendelegation zu nahezu allen Artikeln der UN-BRK befragten.
Welche Probleme wurden diskutiert?
Es wurde laut der Deutschen Monitoring-Stelle deutlich, dass den 17 anwesenden Ausschussmitgliedern einige Themen besonders wichtig waren. Zum Beispiel: die Regelungen zum Diskriminierungsschutz; die Frage, warum die Verweigerung angemessener Vorkehrungen in Deutschland nicht per Gesetz als Diskriminierung gilt und die bestehenden Sonderstrukturen in Deutschland im Bereich der Bildung und der Arbeit.
Besorgnis über Sonderstrukturen im Bildungsbereich und anderen Lebensbereichen
Auf die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit – insbesondere in Form der Sonderschulen und Werkstätten – richteten die internationalen ExpertInnen ihr besonderes Augenmerk.
Insgesamt, so die Deutsche Monitoring-Stelle wurde deutlich, dass der Ausschuss besonders über die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen besorgt ist und generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legt, wozu nicht nur genügend Alternativen, sondern auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung gehörten.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss wird am 10. April seine Abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK verabschieden und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen dazu aussprechen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen.
Nach Einschätzung der Deutschen Monitoring-Stelle wird es dann die Aufgabe aller staatlichen Stellen sein, zügig und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen umzusetzen.