Kommunen müssen handeln und inklusive Schulentwicklungsplanungen voran treiben
Pressenmitteilung von mittendrin e.V. und Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen NRW – Der Inklusionsfachverband
21.2.2014:
Angesichts des weiter anhaltenden Kostenstreits um die inklusive Bildung stellen die Elternvereine in Nordrhein-Westfalen klar:
Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt!
Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer jedem Kind, dessen Eltern dies wollen (in der 1. und 5. Jahrgangsstufe), einen Platz im Gemeinsamen Lernen schaffen.
Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung. Kommunen, die sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln offen rechtswidrig.
„Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen NRW (Anschrift siehe unten) oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen“, sagt die Vorsitzende des mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms.
Die Mitglieder des mittendrin e.V. freuen sich, dass ihre Heimatstadt Köln ohne Wenn und Aber zum zügigen weiteren Ausbau des Gemeinsamen Lernens steht. Obwohl die Stadt Köln sich in Sachen Konnexität eine Klage beim Landesverfassungsgericht vorbehält, sollen keine Verzögerungen entstehen. Dies erklärte die Schuldezernentin Dr. Agnes Klein vor einigen Tagen Kölner Elternvertretern und Vertretern von Menschen mit Behinderung.
Wie im Inklusionsplan der Stadt vorgesehen, arbeiten Schulaufsicht und das städtische Amt für Schulentwicklung planmäßig daran, ein flächendeckendes Netz von Schulen des Gemeinsamen Lernens aufzubauen. Dabei sollen die Ressourcen in Zukunft noch zielgerichteter eingesetzt werden. Nicht jede Schule, die Schüler mit Förderbedarf aufnimmt, muss zum Beispiel sofort mit Aufzügen ausgerüstet werden – weil nur sehr selten überhaupt Schüler darunter sind, die physische Barrierefreiheit brauchen. Um die Schulen zu unterstützen, hat Köln ein Qualifizierungsnetzwerk aufgebaut, in dem das Schulamt mit der Universität und mit gewerkschaftlichen und freien Bildungsträgern zusammen arbeitet, um das Angebot an Qualifizierungen für Gemeinsames Lernen zu erweitern.
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