SoVD fordert nachdrücklich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein

ihre Rechte selbstbestimmt und gleichberechtigt ausüben können, ohne sich ihr „Dazu gehören erst verdienen“ zu müssen. Dieses Gesellschaftsverständnis ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Wertsetzungen, wie sie in der Menschenwürde in Artikel 1, Abs. 1 GG und dem Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3, Absätze 1 und 3 GG Ausdruck gefunden haben. Es gilt, diese Ziele auch im Bereich der Bildung im Blick zu haben und inklusive Bildung in einer „Schule für alle“ möglich zu machen.
Hier ist das Positionspapier nachzulesen: