Der Grundschulverband nimmt eine eindeutige Position zum Thema inklusive Bildung ein und fordert in ihrem Standpunkt zur inklusiven Schule:
Kinder mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf inklusive Schule.
Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aller Arten und Grade in einer für alle gemeinsamen Schule erfolgreich lernen und gefördert werden können und sich darüber hinaus Schule und Unterricht dadurch zum Vorteil aller verändert. Dazu bedarf es neben dem „anderen Blick“ auf die heterogene Lerngruppe personeller und materieller Unterstützung, die unbedingt zu schaffen, ggf. zu verbessern und zu sichern ist. Formen sonderpädagogischer Förderung müssen in jeder Schule integriert sein und ebenso in die Ausbildung aller Lehrämter. Nach Art. 24 der BRK haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen jetzt einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung. Dieser ist unverzüglich und uneingeschränkt in den Schulgesetzen der Länder zu verankern.
(Positionspapier des Grundschulverbands zur inklusiven Schule, November 2011, S. 3)