Richtungsweisender Schritt im Hinblick auf ein inklusives Bildungssystem in NRW
Am 01.12.2010 hat der NRW-Landtag in einem richtungsweisenden Schritt den fraktionsübergreifenden Antrag „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“ mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken beschlossen. Danach soll künftig für Kinder mit Beeinträchtigungen der Besuch der allgemeinen Schule der Regelfall sein.
„Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz ein Ende hat.“, so steht es wörtlich im Antrag und weiter „Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Inklusion.“.„Damit ist das Land beauftragt worden, den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung zu verwirklichen und landesgesetzlich zu verankern.“ (Löhrmann, SchuleNRW03/11).
Weiter wird in dem Antrag die Rolle der Inklusionsfachverbände und Elterninitiativen deutlich gestärkt wenn gefordert wird, dass „Eine Vernetzung mit den Inklusions-Fachverbänden und Elterninitiativen […] eine fachgerechte Elternberatung (über den schulischen Förderort) gewährleisten“ soll.
Die Landesregierung ist nun beauftragt, zügig ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. „Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen“, mahnten die Abgeordneten. Der Antrag beauftragt das Schulministerium, die Ressourcen und Kompetenzen der Förderschulen schrittweise in die allgemeinen Schulen zu überführen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern kein Qualitätsverlust eintritt. „Alle allgemeinen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen.“ Das Schulministerium soll nun „die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen schaffen und in einem Inklusionsplan möglichst zeitnah darlegen“. Den Kommunen soll ein Ressourcen- und Zeitplan für die notwendigen kommunalen Inklusionspläne an die Hand gegeben werden.
Lesen Sie hier den Wortlaut des gemeinsamen Antrages: „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“
Hier können Sie außerdem einen Artikel der Bildungsministerin Löhrmann lesen.
Thema: Umwandlung in ein inklusives Bildungssystem, erschienen in der Zeitschrift „Schule NRW“ 3/2011.
Auf dem Weg zur Inklusion – eine „Kultur des Behaltens“