Am 13.12.2010 hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann mehr als 140 Vertreter aus Politik, Verbänden und Wissenschaft zum „Gesprächskreis Inklusion“ eingeladen. Der Gesprächskreis soll im kommenden halben Jahr die neu eingerichtete Projektgruppe im Schulministerium bei der Planung für den Aufbau des inklusiven Bildungssystems unterstützen. Bis zum Sommer sollen die Eckpunkte eines Inklusionsplans für die Schulen des Landes erarbeitet sein. Ministerin Löhrmann will die Schritte zum Aufbau des inklusiven Bildungssystems sorgfältig erarbeiten lassen und sich in der Personal- und Ressourcensteuerung von Gutachtern beraten lassen.
Auch die gesetzlichen Änderungen sollen in diesem Zeitraum beraten werden. In der Zwischenzeit will die Ministerin pragmatisch verfahren und ihre Behörden anweisen, den Spielraum der alten Gesetze konsequent im Sinne der UN-Konvention zu nutzen. Hierzu kündigte Löhrmann noch vor Weihnachten einen Erlass zur neuen Auslegung der Rechtslage und in Kürze neue Verwaltungsvorschriften zum Sonderschulaufnahmeverfahren AOSF an. „Es sollte gelingen, schon jetzt an jedem Ort und in jedem Bildungsgang zumindest eine Schule mit Gemeinsamem Lernen anzubieten“, verlangte die Ministerin. Das Land werde diesen Ausbau finanzieren. Im Landeshaushalt für das Jahr 2011 sollen dann die Mittel für eine flächendeckende Fortbildung der Lehrer und den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts bereitgestellt werden. Löhrmann betonte: Inklusion sei nicht teilbar. Kein Förderschwerpunkt werde ausgeschlossen und Inklusion sei auch nicht von der Schwere der Behinderung abhängig.
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