Was ist eine inklusive Schule?
Eine inklusive Schule ist eine Schule für alle. Sie ist eine Schule, in der Kinder und Jugendliche gemeinsam lernen, ohne dass sie aufgrund ihrer individuellen Besonderheiten selektiert und voneinander separiert würden.
In Grundschulen und weiterführenden Schulen kommen auch ohne Kinder mit Beeinträchtigungen schon sehr heterogene Lerngemeinschaften zusammen. Die SchülerInnen bringen unterschiedlichste Erfahrungen, Lernvoraussetzungen und Eigenschaften mit. Sie unterscheiden sich in ihrem Entwicklungsalter zum Teil um mehrere Jahre (vgl. Remo Largo in Schülerjahre 2014, 284). Eine Schule ist dann auf dem Weg zur Inklusion, wenn sie eine gute Einrichtung für ALLE Kinder und Jugendlichen sein will. Sie ist dann auf dem Weg, wenn sie ALLEN eine bestmögliche Potentialentfaltung ermöglichen möchte – unabhängig von unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Bedingungen und Fähigkeiten, von Geschlecht, Herkunft, Sozialstatus, Sprache oder sonstigen Eigenschaften und Voraussetzungen. Dies schließt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen natürlich ein.
Inklusion im Bildungssystem bedeutet (siehe Index für Inklusion an Schulen)
Gemeinsames Lernen?
Unter dem Stichwort Gemeinsames Lernen (früher: Gemeinsamer Unterricht) lernen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten in allgemeinen Grundschulen und weiterführenden Schulen. Sie werden also nicht von den übrigen Kindern getrennt, sondern wachsen stattdessen in ihrem natürlichen Lebensumfeld auf. Ausgehend von den jeweiligen Bedarfen müssen dabei für die Kinder je nach Beeinträchtigung individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen gewährleistet und so ihre bestmögliche Potentialentfaltung ermöglicht werden.
Inklusion bedeutet: Paul, Emma, Leon, Ashanti, Miro, Louise, Abdul, Leonie – sie alle sind in erster Linie Kinder, die das Recht haben, als ganze Menschen wahrgenommen und ernstgenommen zu werden. Und sie haben das Recht, an ihrem Wohnort gemeinsam in die Schule zu gehen und ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Ob sie außerdem Asperger oder Down Syndrom haben, hochbegabt sind, eine Lese-Rechtschreibschwäche haben, sportlich, redegewandt, schüchtern oder musikalisch sind oder eine Brille oder ein Hörgerät tragen, ist nachrangig. Alles das sind Eigenschaften und Eigenarten, die die Kinder prägen, aber die sie nicht definieren – und über die sie nicht definiert werden sollen. Ein Ansatz, der dem bisherigen Denken in Deutschland diametral entgegensteht, gibt es hier doch bis zu neun verschiedene Förderschultypen, in die Kinder sortiert werden. Inklusion – im Gegensatz zur Integration – bedeutet: das System verändert sich. Nicht Paul, Louise und Abdul müssen sich ins System hineinbewegen und so werden, dass sie dort mit Emma und Miro „mitschwimmen“ können. Und Leon, Ashanti und Leonie bleiben eben draußen, weil sie nicht gut genug schwimmen können. Sondern das System muss sich so verändern, dass sie sich alle zusammen bewegen können. Der eine oder die andere vielleicht mit Schwimmhilfen – aber niemand muss am Beckenrand stehen und zugucken, weil andere entschieden haben, er dürfe nicht mitschwimmen. (Ina Doettinger, Project Manager Integration und Bildung, Bertelsmann Stiftung)
Kein neues Thema
Inklusion und das Gemeinsame Lernen sind keine neuen Themen – wie die Entwicklung des Rechts auf Gemeinsamen Lernen in Deutschland zeigt.
Und in vielen europäischen Ländern und auch weltweit ist Inklusion „Normalität“ – seit langem gängige und erfolgreiche Praxis.
In Deutschland hat Inklusion durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 besondere Aufmerksamkeit und Relevanz bekommen: Das deutsche Schulsystem muss inklusiv werden.
Dies stellt die deutschen Bundesländer und alle Beteiligten nicht zuletzt durch systembedingte Widersprüche vor große Herausforderungen. Doch warum fällt uns in Deutschland so schwer, was in vielen Ländern der Welt schon lange Normalität ist?
Kein Land hat im internationalen Vergleich ein so hoch differenziertes Förderschulsystem wie Deutschland. Hierzulande gilt es als „normal“, Kinder mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten in eigens dafür geschaffenen Schulen zu unterrichten. In vielen europäischen und außereuropäischen Ländern wird dies längst anders gesehen – und anders gehandhabt. So zum Beispiel in Italien, Norwegen, Schweden [oder Kanada]. Die Schulpraxis in diesen Ländern zeigt, dass Inklusion machbar ist. Über 90 Prozent aller förderbedürftigen Schüler besuchen dort die allgemeinbildenden Regelschulen. Geradezu beispielhaft ist die italienische Provinz Südtirol: Hier gründet sich Inklusion auf verbindliche gesetzliche Rahmenvorgaben, ein gut organisiertes Netz personeller und finanzieller Ressourcen sowie ein starkes, ausdifferenziertes und kompetentes Unterstützungssystem. Kennzeichnend ist außerdem eine positive Haltung zur Inklusion sowie eine auf das einzelne Kind ausgerichtete Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen in allen Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarstufe und darüber hinaus. (Quelle: Wiki – Vielfalt lernen)
Inklusion gelingt auch in Deutschland
Inklusion ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Aber seit den Anfängen des Gemeinsamen Lernens in Deutschland – vor gut vierzig Jahren – gibt es auch bei uns immer mehr Schulen, die Gemeinsames Lernen für alle Beteiligten erfolgreich praktizieren.
Gemeinsamen Lernens im Kreis Olpe:
Gemeinsam für Inklusion in der Region – sich einbringen, mitmachen, wirksam werden, erschienen in: Gemeinsam unterwegs zur inklusiven Schule, Hrsg. Grundschulverband
Das es an vielen Schulen Erfahrungen mit erfolgreicher inklusiver Bildung gibt, zeigen bundesweit auch mehrere hundert Schulen, die sich jährlich am Jakob Muth-Preis für inklusive Schule beteiligen.
Unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung“ zeichnet der Jakob Muth-Preis Schulen aus, die behinderte und nicht behinderte Kinder vorbildlich zusammen unterrichten. Hier zeigt sich: Ein gemeinsamer Unterricht, der beim individuellen Kenntnisstand sowie den persönlichen Bedürfnissen und Interessen der einzelnen Schüler ansetzt, wirkt sich auch auf deren Leistung aus. Viele dieser inklusiven Schulen haben bei Vergleichstests überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. So auch die drei Preisträgerschulen aus 2010.
Mittlerweile haben die Verleiher des Preises Sieben Merkmale guter inklusiver Schule als zentrale Thesen zusammengefasst.
Neben den erfolgreichen Praxisbeispielen belegen auch wissenschaftliche Studien zum Thema immer wieder der Erfolg des inklusiven, gemeinsamen Lernens für Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen.
Seit Jahrzehnten gehen kontinuierlich fast 5% der Schülerschaften in Deutschland auf diese Spezialeinrichtungen, oft, wie bei behinderten Kindern, vom ersten Schultag an. Kaum in einem anderen mit uns vergleichbaren Land werden dadurch gehandicapte und in Teilen ihrer körperlichen, intellektuellen und sozialen Kompetenzen beeinträchtigte Kinder von allen anderen Kindern abgeschirmt. Dabei zeigt die pädagogische Erfahrung und zunehmend auch die empirische Bildungsforschung, dass eine gemeinsame Unterrichtung von behinderten und unbehinderten Kindern Vorteile für beide Gruppen mit sich bringt.
Die notwendige gezielte Spezialförderung der behinderten Kinder muss in einem integrierten System keinesfalls leiden, sie wird nur flexibler organisatorisch verankert als in dem heutigen total ausgegliederten Sonderschulsystem. Die Leistungs- und Sozialentwicklung der nichtbehinderten Kinder kann durch den gemeinsamen Unterricht und das zusammen erfahrene Schulleben reichhaltiger und stärker werden, in vielen Fällen steigt nicht nur die soziale Verantwortungsbereitschaft, sondern sogar die Leistungsfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler. (Klaus Hurrelmann, Prof. für Sozial- und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld)
Inklusive Entwicklungen in Deutschland und Fragen zum Erfolg Gemeinsamen Lernens
Wie unterschiedlich weit, die einzelnen Bundesländer im Hinblick auf die Entwicklung inklusiver Bildung sind, was in einigen Ländern schon möglich ist und in anderen wiederum nicht, können Sie bei einem Klick auf das Bild begutachten (Quelle: Datenreport Inklusion der Bertelsmann-Stiftung).
Und hier eine kleine Auswahl an Forschungsergebnissen zum gemeinsamen Lernen: Meistgestellte Fragen (z.B. Behindern Behinderte die Nichtbehinderten?, Fördern Förderschulen besser?) – Bildungsbericht 2014 zur Bildung von Menschen mit Behinderungen: Was sich ändern muss, Studien (2014): Sonderschulen: Förderung? Unterforderung! – Expertise des Grundschulverbands: Was braucht es für gute inklusive Bildung?)
Inklusive Bildung – ein Gewinn für ALLE
Inklusion schaffen wir! – Praktiker berichten
Wege entstehen dadurch, dass man sie geht!
Die Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Beschulung für alle Kinder bedeutet zweifelsohne eine Herausforderung für alle Beteiligten. Ganz sicher aber ist der Weg nicht so steinig und schwer, wie er in der derzeitigen Umbruchphase von einem hochdifferenzierten Förderschul- in ein inklusives Schulsystem vielerorts in Deutschland oft dargestellt wird. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind zuallererst einmal Kinder und sie benötigen nichts grundsätzlich anderes. Das Gemeinsame Lernen erweitert die ohnehin vorhandene Heterogenität in unseren Lerngruppen und Klassen und schärft den Blick für unterschiedliche Lernwege und Bedürfnisse aller Kinder. Den Unterricht im Gleichschritt kann es aufgrund der sehr verschiedenen Lernvoraussetzungen von Kindern auch in Klassen ohne Gemeinsames Lernen nicht geben. Schulen inklusiv zu entwickeln und sie zu einer veränderten pädagogischen Kultur zu führen, bietet die Chance, diese auf dem Weg zu einer kind- und zeitgemäßeren Pädagogik zu unterstützen.
Alle Schüler profitieren davon, wenn Schulen ihnen durch die notwendige Individualisierung und Differenzierung bestmögliche Lernwege zu ermöglichen versuchen.
Viele Schulen in Deutschland, an denen Gemeinsames Lernen mit Überzeugung praktiziert wird, zeigen: Es geht – und der Weg zur inklusiven Schule lohnt sich! Klar ist aber auch, dass dabei Unterstützung auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Richtungen gebraucht wird. Die in Schule Beteiligten müssen sich darauf einstellen, gemeinsam immer wieder an administrative und politische Entscheidungsträger heranzutreten und deutlich zu formulieren, welche Rahmenbedingungen unverzichtbar sind, damit Gemeinsames Leben und Lernen in der Schule auch tatsächlich gut realisiert werden kann. Damit inklusive Bildung erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es eine Verantwortungsgemeinschaft aller Beteiligten. Dies zeigt sich auch in den Forderungen der Bonner Erklärung zur inklusiven Bildung in Deutschland an den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung, Länder, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Bildungspraxis – verfasst auf dem UNESCO Gipfel „Inklusion – Die Zukunft der Bildung“.
Gleichzeitig sind die Erfolgschancen am größten, wenn sich alle Beteiligten in Schule gemeinsam verantwortlich fühlen, die eigenen Haltungen zur inklusiven Schule durch einen offenen Austausch entwickeln und festigen und sich in ihrer Arbeit vernetzen, unterstützen und gemeinsam wirken.
Recht auf Inklusion in NRW
Mit dem Ersten Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen hat das Land NRW am 16. Oktober 2013 eine für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung und deren Eltern bedeutende Änderung vorgenommen: das Recht der Kinder auf Inklusion (also Teilhabe in allgemeinen Schulen) ist gesetzlich festgeschrieben – das Gemeinsame Lernen von SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird zum Regelfall.
Was ist neu?
- Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird zum gesetzlichen Regelfall. Eltern eines Kindes mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung müssen nicht länger die Aufnahme an einer allgemeinen Schule eigens beantragen.
- Die Schulaufsicht benennt bei Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in Abstimmung mit dem Schulträger mindestens eine allgemeine Schule, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.
- Nur in begründeten, absoluten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden („Umkehr der Beweislast“).
Tipps für Eltern
Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung oder einer Lern- und Entwicklungsverzögerung müssen nach neuem Schulgesetz in NRW nicht länger die Aufnahme an einer allgemeinen Schule eigens beantragen. „Der Bettelgang um einen Integrationplatz den Eltern früher oft erlebt haben hat ein Ende“ (Zitat aus einem fraktionsübergreifendem Antrag im NRW-Landtag).
Anmeldung an allgemeinen Schulen und Antrag auf sonderpädagogische Förderung durch die Eltern
Dass heißt, Eltern, die für ihr Kind das Gemeinsame Lernen wünschen, melden ihr Kind an der zuständigen Grundschule an. Hierbei können sie gleichzeitig den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen (vgl. hier) und damit laut Schulministerium, ihren Willen bekunden, für ihr Kind sonderpädagogische Unterstützung an der allgemeinen Schule zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Eltern von Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen oder geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. (vgl. Schulgesetz, S.9)
Die Neufassung stärkt die Position der Eltern. Künftig sind es grundsätzlich sie, die einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen und damit ihren Willen bekunden, für ihr Kind sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten.
Da Kinder mit Sinnesschädigungen in der Regel Anspruch auf eine Frühförderung haben und ebenso wie Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen bereits im Elementarbereich meistens zusätzlich gefördert werden, ist davon auszugehen, dass Eltern eine sonderpädagogische Unterstützung für den Schulbesuch in der Regel auch von sich aus in Anspruch nehmen; das gilt auch für sprachliche Förderbedarfe (Schulgesetz, S.9).
In Ausnahmefällen können Schulen auch gegen den Willen der Eltern den Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens stellen: (1) wenn eine SchülerIn nicht zielgleich unterrichtet werden kann und (2) bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht (vgl. Schulgesetz § 19, Abs. 7). SchülerInnen haben aber auch in diesem Fall grundsätzlich das Recht auf Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule.
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ein „Feststellungsverfahren im Rahmen der AO-SF“ wird bei Kindern mit Sinnenbeeinträchtigungen (Sehen und Hören), mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen und mit sogenannten geistigen Beeinträchtigungen in aller Regel weiterhin durchgeführt. Denn: Eltern können so die sonderpädagogische Unterstützung ihrer Kinder in der allgemeinen Schule beantragen und absichern lassen.
Im Bereich der Lern-und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) wird dieses Feststellungsverfahren mittlerweile weit aus seltener vorgenommen. Hier soll die Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat auf der Basis schulfachlicher Diagnostik durch die Lehrkräfte vor Ort beantwortet werden. Hierbei sollen auch die Sonderpädagogen einbezogen werden, die im Rahmen von regionalen Stellenbudgets mit Stunden an den Schulen sind (vgl. Wer entscheidet, ob Schülerinnen und Schüler Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben?).
Im Gesetz heißt es dazu unter § 19, – Sonderpädagogische Förderung – (5):
Auf Antrag der Eltern entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie, sofern erforderlich, ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die Eltern. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt sie den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. § 20 Absätze 4 und 5 bleiben unberührt.
Unabhängige Beratungen für Eltern beeinträchtiger Kinder
Beraten werden Eltern in Bezug auf diesen ganzen Prozess von den Schulämtern. Darüber hinaus ist es empfehlenswert sich auch an anderen Stellen Informationen einzuholen und unabhängige Beratungen in Anspruch zu nehmen. Im Schulgesetz (S.11) heißt es dazu:
Die Beratung der Eltern ist eine zentrale Aufgabe der Schulaufsicht. Nach den Vorschriften für das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs können die Eltern eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen (§ 12 Absatz 5 Satz 2 AO-SF). Hierdurch ist eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit eröffnet. Die Person des Vertrauens kann die Vertreterin oder der Vertreter eines Inklusions-Fachverbands oder einer Elterninitiative sein (vgl. hierzu Beschluss des Landtags „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“ vom 1. Dezember 2010). Die Schulaufsichtsbehörde informiert die Eltern über weitere Beratungsangebote, zum Beispiel der Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderungen oder weiterer Fachverbände. Die Entscheidung darüber, wen die Eltern zur Beratung hinzuziehen, liegt allein bei ihnen“.

Buch-Tipp für Eltern, deren Kind „inklusiv“ lernen und leben soll.
Buch-Tipp: Gemeinsam von Anfang an. Inklusion für unsere Kinder mit und ohne Behinderung.
Inklusion ist in aller Munde. Kinder mit und ohne Behinderungen sollen von Anfang an gemeinsam lernen und leben. Wir Eltern stellen uns dabei viele Fragen: Kann mein Kind eine inklusive Krippe, Kita oder Schule besuchen? Wie kann ich dafür sorgen, dass es meinem Kind dort gut geht und es optimal gefördert wird? Ist auch nach der Grundschule gemeinsames Lernen möglich? Was passiert, wenn aus dem Kind allmählich ein Erwachsener wird? Das Buch bietet konkrete Praxistipps und wertvolle Anregungen für Eltern. Anhand vieler Praxisbeispiele zeigt der Autor einen inklusiven Bildungs- und Entwicklungsweg und gibt Eltern Tipps. Verständlich und anschaulich werden die Basisinfos zum Thema Inklusion vermittelt
Auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen – dem sogenannten NRW-Bildungsportal – finden sich eine Vielzahl an Informationen und Praxishinweisen rund um das Thema schulische Inklusion in Nordrhein-Westfalen.
- die Entwicklungsschritte auf dem Weg zur Inklusion in NRW
- Informationen zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Blickrichtung Inklusion)
- Fragen und Antworten rund um die schulische Inklusion in NRW
- rechtliche Grundlagen der schulischen Inklusion in NRW
- eine downloadbare DVD mit Praxisbeispielen und Hintergrundinfos zu schulischer Inklusion in NRW
- …
Weiterführende Links
- LernWirkstatt Inklusion Olpe+: Seite für Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen und andere Fachleute und Interssierte
- Flyer der UNESCO: Inklusive Bildung: Vielfalt ist Ressource
- Kurzkommentare zu verschiedenen Aspekten des Themas Inklusion (Hrsg: Grundschulverband)
- Ausbruch aus der Sonderschule (einnachdenklich stimmender Artikel)
- Inklusion in Deutschland auf gutem Weg? Na ja!
- Wiki zum Thema Vielfalt und Inklusion
- Video-Interview „Untersuchungen zum gemeinsamen Unterricht“mit Prof. Dr. Hans Brügelmann, Universität Siegen
- Inklusionsfakten.de: Inklusion ist keine Gleichmacherei
- Index für Inklusion für Schulen (ein hilfreiches Instrument zur inklusiven Schulentwicklung)
- Bildungsservice der Aktion Mensch: Mit dem Bildungsservice bietet die Aktion Mensch pädagogischen Fachkräften sowie Eltern und anderen Interessierten Materialien und Informationen zu unterschiedlichen Themen an. Didaktisch aufbereitete Arbeitsmittel für den zielgerichteten Einsatz im Unterricht sowie Handreichungen für Schülerinnen und Schüler runden das Angebot ab.