Quelle: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
„Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in denselben Schulen lernen, haben die Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz der Landesregierung empfohlen, schrittweise Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus den Förderschulen in die allgemeinen Schulen zu überführen. Innerhalb einer Frist von zehn Jahren sollte es so möglich sein, eine so genannte Inklusionsquote von etwa 85 Prozent zu erreichen. Derzeit lernen etwa 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 10. Klasse in allgemeinen Schulen, 83 Prozent in Förderschulen.
Die beiden Gutachter waren vom Schulministerium beauftragt worden, Empfehlungen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Das Ministerium griff damit einen Auftrag des Landtags auf, der am 1. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen den Beschluss „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“ gefasst hatte. Darin wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, „ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW zu entwickeln, mit dem Ziel, die sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen zu gewährleisten“. Dieses Konzept solle unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten erarbeitet werden; dabei solle sich die Landesregierung wissenschaftlich begleiten lassen.
„Ich bin sicher, dass die Empfehlungen der Gutachter für eine breite und engagierte Debatte sorgen werden“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Es ist gut, dass wir in diesem wichtigen Feld, bei dem es um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im schulischen Bereich geht, einen grundsätzlichen politischen Konsens gefunden haben. Gleichwohl bedeutet die Einigkeit im Ziel noch nicht unbedingt, dass auch Einigkeit über den Weg herrscht. Ich hoffe daher, dass wir die vor uns liegenden Debatten über erforderliche Entscheidungen mit der gleichen Offenheit, Ernsthaftigkeit und dem Respekt vor den anders Denkenden führen werden, wie das bisher der Fall war.“ Löhrmann betonte ausdrücklich, dass die Empfehlungen der Wissenschaftler, die diese vor der endgültigen Fertigstellung bereits mündlich im „Gesprächskreis Inklusion“ am 15. Juni zur Debatte gestellt hatten, für die Landesregierung kein „Drehbuch“ seien, sondern dass es erforderlich sei, dass Eltern- und Lehrerverbände, Träger öffentlicher und privater Schulen, Fachverbände und viele andere Beteiligte offen über die Vorschläge debattierten. Letztlich müsse in den wesentlichen Fragestellungen eine Entscheidung im Parlament getroffen werden.
Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass die Vorschläge zu einer engagierten aber sachlichen Kontroverse führen werden. „In diesem Prozess gibt es neben grundsätzlicher Zustimmung auch viele Ängste, wie sie immer entstehen, wenn man Neuland beschreitet und sich Vertrautes verändert. Wir wollen und werden diese Ängste als Landesregierung sehr ernst nehmen; wir wollen aber auch entschlossen dafür sorgen, dass zügig die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen an die Bestimmungen des Völkerrechts angepasst wird.“
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik wie alle anderen Vertragsstaaten dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Damit soll das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall werden. Eine Überweisung von Kindern und Jugendlichen bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förderschulen soll gegen den Willen der Eltern nicht mehr möglich sein.“ [Quelle: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE]
Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“
Kompetenzzentren bringen kaum Impulse für Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems
Neben dem obigem Gutachten hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung (NRW) außerdem Prof. Dr. Rolf Werning beauftragt, die Grundkonzeption der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF) im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen hinsichtlich ihrer Eignung zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen zu untersuchen.
Es sollten acht grundlegende Fragen zur Konzeption der KsFs geklärt werden. Neben anderen Befunden kommt Werning in seiner Expertise zu dem Schluss, dass trotz einiger Stärken des Konzeptes „nur begrenzte Impulse für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems [von den KsFs] ausgehen“.
Das Gutachten finden sie hier: