Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V.

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht! (Kafka)

Kontrastmodus
  • Startseite
  • Über uns
    • Über uns
    • Positionen
    • Vorstand
    • Unterstützer
    • Mitgliedschaft
  • Aktuelles
  • Aktivitäten
    • Unsere Aktivitäten
    • LernWirkstatt Inklusion Olpe+
    • Was machen wir noch?
  • Inklusion
    • Inklu – Was?
    • … in der Kita!
    • … in der Schule!
    • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Standpunkte
  • Lohnenswertes
  • Service
    • Kontakt
    • Downloads
    • Links
    • Sitemap
  • FB
  • Twitter
  • YouTube

Erlass des NRW-Schulministeriums: Elternwunsch auf GU unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten erfüllen

15. Dezember 2010

Erlass des Schulministeriums verpflichtet Schulbehörden, Elternwunsch nach Gemeinsamen Unterricht wann immer möglich zu erfüllen

Im Dezember 2010 hatte Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.

Der angekündigte Erlass liegt mittlerweile in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor. Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.

Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF

Anschreiben des Ministeriums

Lernwirkstatt

Lernwirkstatt

Facebook

Kontakt

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen
– Olpe plus e.V.


E-Mail: info@inklusion-olpe.de

Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft: Landesarbeitsgemeinschaft Logo

© 2023 Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V. · Impressum · Datenschutz

Copyright © 2023 · websplash on Genesis Framework · WordPress · Anmelden