Erlass des Schulministeriums verpflichtet Schulbehörden, Elternwunsch nach Gemeinsamen Unterricht wann immer möglich zu erfüllen
Im Dezember 2010 hatte Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.
Der angekündigte Erlass liegt mittlerweile in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor. Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.