Richtungsweisend
Kreistag beschließt Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe
Am 31.Januar 2011 hatten unser Verein Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Olpe plus e.V. und neun weitere Vereine und Organisationen Bürgeranträge zur Erarbeitung von Inklusionsplänen an den Kreis Olpe und seine sieben Städte und Gemeinden gestellt.
Diese Anträge wurden wie in vielen anderen Kreisen und Kommunen landes- und bundesweit gestellt, um die Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf Regelschulbesuch für Kinder mit Behinderungen) voranzubringen.
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen- vertreten durch Lebenshilfe Center Olpe
Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Olpe e. V.
Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Kreis Olpe e.V.
Verein für Menschen mit Behinderungen Kreis Olpe e.V.
Selbsthilfegruppe Eltern behinderter Kinder im Kreis Olpe
Selbsthilfegruppe ADS/ADHS
Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus
Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Autismus
Arbeitsgemeinschaft Begegnung Attendorn
So sollen Kindern mit Behinderungen auch im Kreis Olpe das Recht und die ausreichenden Möglichkeiten haben, gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern unter qualitativ hochwertigen Bedingungen für alle Kinder unterrichtet zu werden.
Beschluss: Kreis Olpe wird einen kommunalen Inklusionsplan erstellen und gezielt über die UN-Behindertenrechtskonvention informieren
Am 11. Juli 2011 hat nun der Olper-Kreistag mit einer eindeutigen Mehrheit der Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linke (bei nur vier Gegenstimmen der UWG) die Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe beschlossen.
Nach bereits zwei äußerst intensiven Diskussionen im Förderschulausschuss und im Kreisausschuss wurde auch in der Kreistagssitzung noch einmal eingehend und angeregt über die Thematik der schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen diskutiert. Es wurden unterschiedliche Positionen ausgetauscht, Befürchtungen kund getan, aber von allen Parteien (ausgenommen der UWG) auch deutliche Zustimmung für die grundsätzliche Idee der Inklusion im Schulwesen geäußert. Dabei äußerten die Vertreter der Parteien ebenfalls mehrheitlich die Überzeugung, dass nicht hundert Prozent der Schüler mit Behinderungen in allgemeinen Schulen zu unterrichten seien.
Letztlich wurde ein Beschlussvorschlag fraktionsübergreifend angenommen, der den Landrat beauftragt, …
- „in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden einen kommunalen Inklusionsplan zu erstellen, der die noch ausstehenden Vorgaben des Landes NRW als Schulgesetzgeber berücksichtigt und parallel hierzu die weitere Entwicklung zur schulischen Inklusion im Kreis Olpe vorbereitet,
- Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich und ihre Umsetzung im Kreis Olpe aktiv und gezielt zu informieren.“
Den kompletten Beschlussvorschlag können Sie hier lesen: Beschlussvorlage zur Erstellung eines Inklusionsplans
Die eindeutige Befürwortung der Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Olper Kreistag, ein inklusives Bildungssystem für das gemeinsame Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen aufzubauen, wird von den Antragsstellern sehr erfreut begrüßt.
Ihr Wunsch ist nun die unmittelbare Einbeziehung aller am Thema „Schulische Inklusion“ im Kreis Olpe Beteiligten (u. a. Menschen mit Behinderungen, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Entscheidungsträger in der Verwaltung, Schulaufsichtsbeamte, Selbsthilfeorganisationen). Sie alle sollten gehört werden und ihre Vorstellungen vom weiteren Prozess mit einbringen können. So könnten die wertvollen Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven der angesprochenen Beteiligten einfließen und ein größtmöglich praxisorientierter und hochwertiger Inklusionsplan erstellt werden.
Inklusion ist ein Prozess der den Dialog braucht und auf unterschiedlichsten Erfahrungen aufbauen sollte.
Unverständliche Rolle rückwärts – Kreistagsbeschluss wieder aufgehoben
Leider muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass der Olper Kreistag 2 1/4 Jahre nach dem richtungsweisenden Beschluss vom 11. Juli 2011 diesen am 16. Dezember 2013 wieder zurückgenommen hat.
Hier können Sie mehr dazu lesen: Unverständliche Rolle rückwärts – nun doch kein kreiseinheitlicher Inklusionsplan