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Bild mit 3 Jungen die sich freuen

Ein fulminanter Abend: Danke Rainer Schmidt für ein tolles inklusives Kabarett!

Bei knapp 300 Besuchern blieb kein Auge trocken ...

Lernbehindert!: Unhaltbare sonderpädagogische Konstruktion mit nachweislich schädlichen Folgen

Bildungspolitikerin Schumann zur Frage der Berechtigung der ehemaligen Sonderschule für Lernbehinderte...

Gutachten für NRW-Schulministerium: Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in NRW

Wissenschaftler empfehlen, Stellen für Sonderpädagogen aus Förderschulen schrittweise in allgemeine Schulen zu verlagern...


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Bild der Jakob-Muth-Preisverleihung 2012

Schulen in NRW, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen zeigen wie es gehen kann

Zum dritten Mal beeindruckende Beispiele für ihre inklusive Arbeit ausgezeichnet!

Den "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" 2011/12 erhalten die Regine-Hildebrandt-Gesamtschule im brandenburgischen Birkenwerder, die Gemeinschaftsgrundschule Eitorf in Nordrhein-Westfalen, die Grundschule Langbargheide in Hamburg und das Regionale Integrationskonzept Altenmedingen, Bad Bevensen, Bienenbüttel und Himbergen in Niedersachsen.

Für ihren vorbildlichen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern erhalten die vier Preisträger jeweils ein Preisgeld von 3.000 bzw. 5.000 Euro. Projektträger des zum dritten Mal vergebenen Preises sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Deutsche UNESCO-Kommission, die Sinn-Stiftung sowie die Bertelsmann Stiftung.

"Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen", sagt Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. "Die diesjährigen Gewinner des Jakob Muth-Preises und viele weitere Bewerberschulen zeigen eindrucksvoll, wie Inklusion im Schulalltag gelebt wird und funktioniert und wie sie die Leistungen von behinderten und nicht behinderten Schülern steigert. Ihnen allen meinen herzlichen Glückwunsch."

"Inklusion muss als übergreifendes Prinzip im gesamten Bildungsbereich fest verankert werden. Sie ist ein zentrales Anliegen der UNESCO weltweit", so Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. Das erfordere im deutschen Bildungssystem ein entschiedenes Umdenken. "Um Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen, muss unser Bildungssystem alle Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten, Interessen und Problemlagen fördern und fordern. Dafür brauchen wir Vorbilder, wie unsere Preisträgerschulen, die zeigen, wie Inklusion lebendig gestaltet werden kann."

"Man kann einem anderen nur Mut machen, wenn man selbst davon überzeugt ist, dass mehr möglich ist, als es den Anschein hat. Die Gewinner des Jakob Muth-Preises sind gute Beispiele, die auch anderen Schulen Mut machen, mehr Inklusion zu wagen", sagt Christian Rauschenfels, Vorstandsvorsitzender der Sinn-Stiftung. Inklusion müsse in Deutschland keine Ausnahme bleiben, sondern könne durch mutige Vorbilder wie die Preisträgerschulen Stück für Stück zum Regelfall werden. "Wir werden die Schulen in ihrer Entwicklung zu mehr Inklusion begleiten", so Rauschenfels.

"Besonders beeindruckt mich, dass an den Preisträgerschulen Leistung und Gerechtigkeit keine Gegensätze sind. Davon kann unser Bildungssystem als Ganzes lernen", betont Liz Mohn, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung. "Inklusive Schulen können herausragende Leistungen im kognitiven, künstlerischen und sozialen Bereich hervorbringen. Vom gemeinsamen Unterricht profitieren alle Kinder: Die leistungsstärkeren sind Vorbilder für die schwächeren; und indem sie ihnen helfen, lernen sie oft selbst am meisten dazu."

Die seit Anfang 2009 für Deutschland verbindliche UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert nach Möglichkeit inklusive Bildung für alle Kinder. In Deutschland bleibt das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf jedoch die Ausnahme. Im Schuljahr 2009/2010 besuchte nur jeder fünfte Förderschüler eine Regelschule, alle anderen wurden in getrennten Förderschulen unterrichtet. Doch das Förderschulsystem erweist sich meist als Sackgasse: Drei Viertel der Förderschüler verlassen die Schule Jahr für Jahr ohne Hauptschulabschluss. In vielen europäischen Ländern wie Spanien, Italien oder Schweden ist inklusiver Unterricht hingegen längst Alltag. Unter den deutschen Bundesländern sind Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin die Spitzenreiter beim Ausbau inklusiver Bildungsangebote.

Der Jakob-Muth-Preis ist benannt nach einem Vorkämpfer und Wegbereiter des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern, dem Pädagogen Jakob Muth (1927-1993). Mit der Auszeichnung wollen die Projektträger positive Beispiele für gemeinsamen Unterricht bekannt machen und zur Nachahmung anregen. Insgesamt hatten sich 90 Schulen aller Schulformen aus ganz Deutschland für den Jakob Muth-Preis beworben.


In Kurzvideos und Portraits erfahren Sie hier mehr über die Ausgezeichneten ...

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Kritik an kommunalen Spitzenverbänden in NRW im Zuge der Kostendebatte bei schulischer Inklusion

Eintrag vom 10.2.12.

Presseerklärung von LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW e.V., Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen e.V., Bonn, mittendrin e.V., Köln

Eltern behinderter Kinder werfen den NRW-Kommunalverbänden vor, die Debatte um die Einführung eines inklusiven Bildungssystems zu mißbrauchen. "Unter dem Stichwort der Konnexität (wer den politischen Beschluss trifft, muss die Folgekosten finanzieren) versuchen die Spitzenverbände nun, die gesamten Kosten für die Bildung von Schülern mit Behinderung auf das Land abzuwälzen", kritisiert der Vorsitzende der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW, Bernd Kochanek, "darunter viele Leistungen, die sie für die gleichen Schüler in den Förderschulen bisher klaglos bezahlen".

Die Geschäftsführer des Städtetags, des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistags hatten gestern am Rande der Landtagsanhörung zum NRW-Haushalt 2012 gefordert, dass das Land in Sachen Inklusion "alle Kosten" übernehme. Nicht nur die Lehrer sollen nach Meinung der Verbände aus Düsseldorf bezahlt werden, sondern auch Integrationshelfer,spezielle Lernmittel, die Schülerfahrtkosten und darüber hinaus sämtliche Umbauten für die Barrierefreiheit von Schulen.

Die Eltern werfen den Verbänden ein falsches Spiel vor. "Hier wird schlichtweg ausgenutzt, dass sich die Öffentlichkeit in der komplizierten Finanzierung von Schulen nicht auskennt", sagt die Vorsitzende des Elternvereins mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms. "Die Kommunen und ihre Landschaftsverbände sind traditionell Träger aller Schulen, auch der Sonderschulen. Da kommt durch die Inklusion kein einziger Schüler neu dazu. Es ist überhaupt nicht schlüssig, warum Fahrtkosten, Integrationshelfer und Lernmittel, die die Kommunen heute an den Sonderschulen bezahlen, nun plötzlich Landesangelegenheit sein sollen, nur weil sie in Zukunft für die gleichen Schüler an den Regelschulen gebraucht werden." Zum Teil sind dies Sozialhilfeleistungen und damit Pflichtaufgabe der Kommunen.

"Wer so argumentiert, will politischen Streit erzeugen und den Aufbau eines inklusiven Schulsystems behindern", schließt der LAG-Vorsitzende Bernd Kochanek. "Für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sind nach der UN-Behindertenrechtskonvention alle staatlichen Ebenen verantwortlich. Da müssen auch die Kommunen Ihren Teil leisten, und im Übrigen auch der Bund."

Die Elternvereine fordern die Kommunalverbände auf, von nun an konstruktiv an der politischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken. "Wir sind es leid, dass das Recht unserer Kinder auf inklusive Bildung von jeder Interessengruppe instrumentalisiert wird, um sich irgendwelche Vorteile zu verschaffen", sagt Ingrid Gerber, die Vorsitzende von Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen Bonn e.V.. "Als Betroffene, aber auch als Steuerzahler ist es uns herzlich egal, aus welcher Tasche uns das Geld genommen wird, mit dem inklusive Bildung finanziert wird. Kommunen und Land mögen ihre Finanzverteilung diskutieren, aber nicht auf dem Rücken unserer Kinder!"

Ihre Ansprechpartner: LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Bernd Kochanek
Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen Bonn, Ingrid Gerber
mittendrin e.V., Köln, Eva-Maria Thoms



Die entsprechende Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände finden Sie hier:

"Land muss endlich Mittel für die Inklusion behinderter Kinder in den Schulen bereit stellen".

Foto Brigitte Schumann

Inklusive Grundschule:

Ein starkes Glied in der "Kommunalen Präventionskette" gegen Kinderarmut

Kommentar von Dr. Brigitte Schumann

Eintrag vom 10.2.12.

Die ehemalige Gymnasiallehrerin, Inklusionsforscherin und Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann, hat einen sehr interessanten Kommentar verfasst, in dem sie unter anderem den Zusammenhang der Prävention von Kinderarmut und Inklusion aufgreift.

"Deutschland tut zu wenig für die frühkindliche Bildung und vernachlässigt geradezu sträflich die präventive Förderung von Kindern in Armutslagen" kommentiert die Autorin. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, haben sich AWO, DGB, GEW, Kinderschutzbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Nordrhein-Westfalen 2009 zu einem landesweiten Bündnis gegen Kinderarmut zusammengeschlossen und fordern die staatliche Pflicht zur Prävention. Die NRW- Landesregierung reagierte und rief am 9. November 2011 in einer Auftaktveranstaltung das Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ ins Leben.

Dr. Schumann skizziert in ihrem Beitrag die Funktionsweise der Präventionskette, stellt den ausgesprochen großen und wichtigen Zusammenhang von Prävention und Inklusion heraus und fordert eine inklusive Grundschule als elementares, unverzichtbares Glied innerhalb der Präventionskette.

Lesen Sie hier den Beitrag von Brigitte Schumann:
Inklusive Grundschule: ein starkes Glied in der „Kommunalen Präventionskette“ gegen Kinderarmut

Elternvereine in NRW nehmen
CDU-Positionspapier mit Freude auf

Eintrag vom 2.12.

Mit großer Freude haben Elternvereine in ganz Nordrhein-Westfalen das neue Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion zur inklusiven Bildung aufgenommen, das Fraktionschef Karl-Josef Laumann in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Darin fordert die CDU u.a.:
... den individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung,
... eine unabhängige Elternberatung,
... die Abschaffung der AO-SF-Verfahren
... eine gute Personalausstattung inklusiver Schulen
... eine Fortbildungs- und Qualitätsoffensive für das gemeinsame Lernen und
... das "frühest mögliche" Auslaufen der Förderschulen Lernen und Sprache

"Am meisten freut uns, dass damit jetzt der Landtag fast geschlossen einen individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung befürwortet", sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V.. "Einer kleinen Schulgesetznovelle, die das Recht auf Inklusion für das Schuljahr 2012/13 verwirklicht, steht damit nichts mehr im Wege". Dafür ist es zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland auch höchste Zeit. Die Eltern fordern die Landtagsfraktionen auf, diese erste Gesetzesänderung nun unmittelbar auf den Weg zu bringen.

Danach könne zügig begonnen werden, das NRW-Schulgesetz und die nachfolgenden und begleitenden Rechtsvorschriften an die Anforderungen eines inklusiven Bildungssystems anzupassen. "Die Zeit drängt", sagt Ingrid Gerber, Vorsitzende von Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen Bonn. "Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, inklusive Schullandschaften aufzubauen. Die Pläne dafür sind in Arbeit. Weil aber die rechtlichen Grundlagen des Landes fehlen, kommt es immer wieder zu Verzögerungen - und droht die frische Energie, mit der diese Arbeit derzeit in Angriff genommen wird, ausgebremst zu werden.

Für die rechtliche Ausgestaltung des inklusiven Bildungssystems seien die Positionen der CDU-Fraktion zwar noch nicht erschöpfend, wiesen aber in vielen Punkten in die richtige Richtung. "Besonders wichtig und richtig ist die Forderung der CDU nach einer unabhängigen Beratung der Eltern", betont Ingrid Gerber von Gemeinsam lernen - Gemeinsam lernen Bonn. "Eltern von behinderten Kindern müssen nach dem peer-Prinzip von Menschen beraten werden, die selbst betroffen sind und sie aus eigenem Erfahrungsschatz ermutigen.“

Auch die Forderung der CDU nach Abschaffung des AO-SF-Verfahrens und mithin der Etikettierung von Kindern und Jugendlichen finden die Eltern wegweisend. Das gleiche gilt für die Forderungen nach Qualität und Ausstattung des gemeinsamen Lernens.

"Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat sich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu eigen gemacht und setzt dabei weit über NRW hinaus Maßstäbe", schließt Eva-Maria Thoms vom mittendrin e.V. "Jetzt müssen die rot-grüne Koalition und die CDU im Landtag zeigen, ob sie gemeinsame Positionen in Gesetze gießen können und wollen oder ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt".

Ein Jahr nach dem gemeinsamen Beschluss des Landtags, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, warten man in Nordrhein-Westfalen immer noch auf konkrete politische Weichenstellungen durch die Landesregierung. Begrüßenswert ist,
... dass mehr Lehrerstellen für Integration in der Sekundarstufe geschaffen wurden;
... dass ein neuer Erlass die Schulverwaltungen und -träger verpflichtet, den Wünschen von Eltern auf Gemeinsamen Unterricht ihre Kinder mit Behinderungen "soweit möglich" nachzukommen;
... dass an allen Schulämtern Moderatorenstellen für Inklusion geschaffen worden sind;
... dass ein Gutachten der Bildungsforscher Preuss-Lausitz und Klemm dem Land NRW sehr konkrete Empfehlungen zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems gibt.
Die wesentlichen Schritte und Weichenstellungen fehlen jedoch weiterhin:
... der individuelle Rechtsanspruch auf inklusive Bildung;
... die Entwürfe für eine umfassende Reform des Schulgesetzes, das immer noch auf Selektion setzt;
... das nötige umfangreiche Fortbildungsprogramm für Schulen und Lehrer;
... die im Landtagsbeschluss geforderte öffentliche Aufklärungskampagne für Inklusion;
... der vor einem Jahr vom Landtag in Auftrag gegebene Inklusionsplan.

Begründung für die stockende Arbeit der Regierung in Sachen Inklusion war immer der fehlende Konsens im Landtag. Die CDU als größte Oppositionspapier, hieß es, war nicht bereit, wichtige Schritte mit zu gehen.
Mit dem Positionspapier der CDU-Fraktion hat sich die politische Lage nun grundlegend verändert.
Die NRW-CDU macht damit den Weg frei für die Inklusion und profiliert sich als Vorreiter christlich-demokratischer Inklusionspolitik in Deutschland. Elternverbände reagierten hoch erfreut auf die neuen Beschlüsse.

Die LAG Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW begrüßt das CDU-Papier.
"Erstmals erkennt die CDU den individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in der Allgemeinen Schule uneingeschränkt an.“ freut sich Bernd Kochanek, Landesvorsitzender des Elternverbandes. „Nach den regierenden Parteien BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und SPD kommt nun auch von der CDU die klare Forderung, ein inklusives Schulsystem in NRW aufzubauen. Einer Gesetzesänderung für das kommende Schuljahr steht nun nichts mehr im Wege“, so Kochanek. Der Elternverband erwartet jetzt von der Landesregierung, dass sie umgehend einen Gesetzentwurf vorlegt und bis zum Sommer 2012 die Barrieren für inklusiven Unterricht in den Rechtsverordnungen und Erlassen beseitigt.

Das komplette Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen können Sie hier lesen:
"Teilhabe erfordert Qualität" - Inklusion im Bereich Schule"

Plenarsaal NRW-Landtag

Wissenschaftler empfehlen:

Stellen für Sonderpädagogen aus Förderschulen schrittweise in allgemeine Schulen verlagern

Quelle: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE

"Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in denselben Schulen lernen, haben die Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz der Landesregierung empfohlen, schrittweise Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus den Förderschulen in die allgemeinen Schulen zu überführen. Innerhalb einer Frist von zehn Jahren sollte es so möglich sein, eine so genannte Inklusionsquote von etwa 85 Prozent zu erreichen. Derzeit lernen etwa 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 10. Klasse in allgemeinen Schulen, 83 Prozent in Förderschulen.

Die beiden Gutachter waren vom Schulministerium beauftragt worden, Empfehlungen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Das Ministerium griff damit einen Auftrag des Landtags auf, der am 1. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen den Beschluss „UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen“ gefasst hatte. Darin wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, „ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW zu entwickeln, mit dem Ziel, die sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen zu gewährleisten“. Dieses Konzept solle unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten erarbeitet werden; dabei solle sich die Landesregierung wissenschaftlich begleiten lassen.

„Ich bin sicher, dass die Empfehlungen der Gutachter für eine breite und engagierte Debatte sorgen werden“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Es ist gut, dass wir in diesem wichtigen Feld, bei dem es um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im schulischen Bereich geht, einen grundsätzlichen politischen Konsens gefunden haben. Gleichwohl bedeutet die Einigkeit im Ziel noch nicht unbedingt, dass auch Einigkeit über den Weg herrscht. Ich hoffe daher, dass wir die vor uns liegenden Debatten über erforderliche Entscheidungen mit der gleichen Offenheit, Ernsthaftigkeit und dem Respekt vor den anders Denkenden führen werden, wie das bisher der Fall war.“ Löhrmann betonte ausdrücklich, dass die Empfehlungen der Wissenschaftler, die diese vor der endgültigen Fertigstellung bereits mündlich im „Gesprächskreis Inklusion“ am 15. Juni zur Debatte gestellt hatten, für die Landesregierung kein „Drehbuch“ seien, sondern dass es erforderlich sei, dass Eltern- und Lehrerverbände, Träger öffentlicher und privater Schulen, Fachverbände und viele andere Beteiligte offen über die Vorschläge debattierten. Letztlich müsse in den wesentlichen Fragestellungen eine Entscheidung im Parlament getroffen werden.

Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass die Vorschläge zu einer engagierten aber sachlichen Kontroverse führen werden. „In diesem Prozess gibt es neben grundsätzlicher Zustimmung auch viele Ängste, wie sie immer entstehen, wenn man Neuland beschreitet und sich Vertrautes verändert. Wir wollen und werden diese Ängste als Landesregierung sehr ernst nehmen; wir wollen aber auch entschlossen dafür sorgen, dass zügig die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen an die Bestimmungen des Völkerrechts angepasst wird.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik wie alle anderen Vertragsstaaten dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Damit soll das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall werden. Eine Überweisung von Kindern und Jugendlichen bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förderschulen soll gegen den Willen der Eltern nicht mehr möglich sein." [Quelle: SCHULMINISTERIUM.NRW.DE]

Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“



Kompetenzzentren bringen kaum Impulse für Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems

Neben dem obigem Gutachten hatte das Ministerium für Schule und Weiterbildung (NRW) außerdem Prof. Dr. Rolf Werning beauftragt, die Grundkonzeption der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (KsF) im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen hinsichtlich ihrer Eignung zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen zu untersuchen.

Es sollten acht grundlegende Fragen zur Konzeption der KsFs geklärt werden. Neben anderen Befunden kommt Werning in seiner Expertise zu dem Schluss, dass trotz einiger Stärken des Konzeptes "nur begrenzte Impulse für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems [von den KsFs] ausgehen".

Das Gutachten finden sie hier:

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen.

Prof. Hans Wocken

Die inklusive Schule. Begründung – Konzept – Programmatik.

Der Verein ,Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus' hat 2011 eine Reihe von Informationsveranstaltungen zum Thema ,Inklusive Bildung und Erziehung' in Olpe organisiert.

Den Jahresauftakt der Veranstaltungen 2012 bildete nun ein Vortrag, der in Kooperation mit der Universität Siegen am 14. Januar angeboten wurde. Mit Prof. Hans Wocken sprach ein Mann, der die Diskussion um Integration und Inklusion in Deutschland deutlich mitgeprägt hat.

Seit vielen Jahren ist Prof. Hans Wocken ein gefragter Wissenschaftler und Experte, der mit zahlreichen Publikationen auf sich aufmerksam gemacht hat und es dabei versteht, konkrete und an der Realität orientierte Wege zu einer inklusiven Schule aufzuzeigen.
Wocken zeigte sich auch in Siegen als äußerst lebendiger und eindrucksvoller Redner.

In seinem Vortrag "Die inklusive Schule. Begründung - Konzept - Programmatik" widmete er sich zunächst der Frage, aus welchen Gründen eine inklusive Unterrichtung aller Kinder wichtig ist.
Nach einer inhaltlichen Klärung der Begriffe Integration und Inklusion wurden sodann Grundfragen einer inklusiven Pädagogik aufgegriffen:
Was zeichnet eine inklusive Schule aus? Was charakterisiert einen inklusiven Unterricht? Und schließlich: Wie sieht eine inklusive Bildungslandschaft aus?
Der Vortrag leistete eine grundlegende Darstellung einer inklusiven Pädagogik und inklusiven Bildungspolitik.


Nachzulesen ist der Vortrag hier:
"Prof. Hans Wocken: Die inklusive Schule"

NRW-Bildungsministerin Lörmann

Bildungsministerin Löhrmann hält gemeinsames Lernen für unverzichtbar

Am vergangenen Donnerstag strahlte WDR 5 seine "Stadtgespräche" zum Thema "Schulische Inklusion" aus. In der Diskussionsveranstaltung nahm neben Eltern und Lehrern auch NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann (Bildquelle: MSW NRW) teil. Sie konstatierte im Laufe der Sendung in einem Dortmunder Gymnasium, dass das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention unverzichtbar sei und außerdem sehr gut funktioniere, sofern nur der Wille hierzu bei allen Beteiligten gegeben sei. Neben einer qualitativ hochwertigen Sonderpädagogik bedürfe es dazu vor allem einem potentialorientierten Blick auf alle Kinder und Jugendlichen.

Lesen Sie hier eine Pressemitteilung zur Sendung.

Hier können Sie die komplette Sendung nachhören und auch als Podcast herunterladen:
WDR5-Stadtgespräche: Hat die Sonderschule ausgedient?

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Behindert - besonderes Merkmal Migrant

In Sachen Separation von Kindern mit Behinderungen ist Deutschland europaweit auf einem Sptzenplatz:
80 Prozent der Kinder mit Behinderung besuchen hierzulande eine Förderschule.
Kinder mit Migrationshintergrund trifft das besonders stark. "Vielfalt - Das Bildungsmagazin" der Intergrationsagentur der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein veröffentlichte eine Extraausgabe mit dem provokativ gewählten Titel: "Behindert- besonderes Merkmal Migrant". In Reportagen und Berichten erfährt man Interessantes und Hintergründiges zum Thema Inklusion und Interkulturalität.

Lesen Sie hier im Magazin - Behindert - besonderes Merkmal Migrant

Grundschule Wolperath-Schönau

Gemeinsam in Vielfalt an der Grundschule Wolperath-Schönau

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Gelingende Inklusion! - Schulen stellen sich vor" haben am 9. November die Schulleiterin der Grundschule Wolperath Schönau, Frau Schmies, und ein Sonderpädagoge der Schule, Herr Schuh, einen beeindruckenden Vortrag über die Schule in inklusiver Entwicklung gehalten.

Die staatliche Schule unterrichtet seit ihrer Gründung Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam. Wie gewinnbringend dieser Gemeinsame Unterricht für alle Schüler und Mitarbeiter der Schule ist, stellten die beiden Referenten eindrucksvoll dar.
Nach Aussage von Frau Schmies befindet sich ihre Schule in inklusiver Entwicklung. Einer der Grundsätze im Schulkonzept ist, dass jedes Kind ein Recht auf eine Pädagogik der Vielfalt hat.

205 Kinder besuchen die Schule; 19 davon haben verschiedenste Behinderungen - auch Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderungen und mit sogenannten geistigen Behinderungen finden sich darunter. Dass dabei alle Schüler - gleich ob behindert oder nicht - an ihrem oberen Leistungsniveau gefördert werden und dabei gleichzeitig noch sehr viel Wert auf soziale Umgangsweisen und Wertevermittlung gelegt wird, sei selbstvertändlich und wichtiger Baustein des Inklusionskonzepts.

Zum Verständnis und Konzept der Schule berichteten Frau Schmies und Herr Schuh ...

Unser Verständnis von Schule ...

+ basiert auf dem christlichen Welt- und Menschenbild und reformpädagogischen Konzepten
+ berücksichtigt in besonderer Weise die Grundgedanken inklusiver Pädagogik
+ beinhaltet eine gemeinsame Erziehungskultur und Werteerziehung
+ ermöglicht jahrgangsübergreifendes und -bezogenes Lernen
+ verbindet individuelles und gemeinschaftliches Lernen
+ sieht Schule als Teil des Gemeinwesens

Unser Konzept ...

+ basiert auf der Überzeugung, dass jedes Kind ein besonderes Kind ist
+ geht davon aus, dass jedes Kind ein Recht auf eine Pädagogik der Vielfalt hat
+ gründet auf der Idee, dass Schule für SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen und Mitarbeiter eine besondere Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsstätte ist

Was Inklusion für die die GS Wolperath-Schönau heißt ...

... können Sie genauer auch noch mal auf der Homepage der Schule lesen.

Bei ihrem Vortrag im Olper Kreissaal machte die Schulleiterin Frau Schmies deutlich "Werbung" für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in NRW und für die Öffnung aller Schulen für den inklusiven Gedanken. Ihre Botschaft: "Wir müssen uns aufmachen. Von oben kommt nicht alles runter. Unsere Grundeinstellung ist zunächst das Wichtige: `Wir wollen und können Inklusion!´!"

Friedhelm Hoffmann, Behindertenbeauftragter des Kreises Olpe, appelliert an Verantwortliche auf Kreisebene

Friedhelm Hoffman, Behindertenbeauftragter des Kreises Olpe und Mitveranstalter der Reihe, appellierte in seinen Begrüßungsworten zu Beginn an die Verantwotlichen in den unterschiedlichsten Funktionen auf Kreisebene, sich mit dem Thema zeitnah auseinanderzusetzen, zusammen mit allen Akteuren, Beteiligten und Betroffenen, auch wenn immer noch kein Landesinklusionsplan vorliege.

Mehr zu der Veranstaltung können Sie in diesem Artikel aus der Westfalenpost vom 16.11.2011 lesen:
Gelebte Inklusion als Schritt in die richtige Richtung

Wir von Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V. möchten uns an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für den eindrucksvollen Vortrag bei Frau Schmies und Herrn Schuh bedanken! Solche Vorträge helfen, Mut zur schulischen Inklusion zur machen!

Filmcover Berg Fidel

Eintrag vom 19.11.2011

Wir gratulieren: Hella Wenders Film über die inklusive Grundschule "Berg Fidel" in Münster gewinnt den Hauptpreis beim 22. Kinofest Lünen!

Der einfühlsame Dokumentarfilm „Berg Fidel“ gewinnt den ersten Preis beim Kinofest Lünen. Der mit 10000 € dotierte Publikumspreis „Lüdia“ geht an die Regisseurin Hella Wenders aus Berlin. Bei der Preisübergabe am Abend sagte die junge Filmemacherin vor einem begeisterten Publikum, dass der Preis den Kindern der Grundschule Berg Fidel gelte. Der Film aus der Perspektive von 4 Kindern wirft einen Blick auf ihren Stadtteil, ihre Schule und ihr Leben.

Bei der Premiere am Freitag in Lünen waren zwei Kinder aus Berg Fidel anwesend und sofort nach dem Film von Journalisten umringt.
Hella Wenders hofft, dass dieser Preis mithilft, dass die Grundschule Berg Fidel das gemeinsame Lernen bis zur Klasse 13 fortsetzen kann. Dies hat aktuellen Bezug zur derzeitig geführten Schulentwicklungsdebatte in Münster. Die Grundschule Berg Fidel möchte als Modellschule ihre integrative Arbeit fortsetzen über die 4 Klasse hinaus.
In der Universität Münster besteht großes Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich Begabungsförderung, Forschung und Lehrerausbildung.



Mehr über die Grundschule Berg Fidel erfahren Sie auf der Homepage der Schule und in einem Bericht auf der Homepage des NRW-Bildungsministeriums: Max lernt anders. Alara auch.

Buchcover: Inklusion in der Sekundarstufe umsetzen

Buchcover: Kongress-Reader: Vielfalt leben

Eintrag vom 20.11.2011

Elternverein "mittendrin e.V." veröffentlicht Sachbücher für die Praxis

Eine Schule für alle. Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe...

... so der Titel des Sachbuches, welches ab Dezember 2011 Fragen der Umsetzung von Inklusion in der Sekundarstufe beantworten soll. In Kooperation mit 40 Pädagoginnen aus integrativen Schulen hat der Elternverein versucht, die Frage “Inklusion? Wie soll denn das im Alltag in meinem Unterricht funktionieren?” zu beantworten.
Daraus sind 360 Seiten voll von Visionen und Umsetzungsbeispielen geworden, die Mut machen, anstecken und inspirieren.

Eine Schule für alle? Eine tolle Idee … und vor allem eine, deren Umsetzung die UN zum Gesetz gemacht hat.
In anderen Ländern längst eine Selbstverständlichkeit, wirft das Thema angesichts des deutschen Schulsystems viele Fragen auf – ganz besonders in der Sekundarstufe. Dass es geht, und vor allem, wie es geht, zeigt Ihnen dieser Ratgeber. Denn es gibt Schulen, die den inklusiven Ansatz bereits erfolgreich verwirklichen. Wie diese die schulischen Strukturen, das Lernen, das soziale Miteinander der Schüler und auch die Vernetzung der Pädagogen organisieren, davon berichtet das Buch. Mit konkreten Vorschlägen zur optimalen Nutzung und Hebung von Ressourcen, Beispielen für effektive Differenzierung u.v.m.
Für Lehrer, Sonderpädagogen, Schulleiter – und alle, denen das Thema am Herzen liegt.

Hier können Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis werfen.

Hier können Sie das Buch bestellen .

Kongressreader 2010
Eine Schule für Alle. Vielfalt leben!...


Der Verein "mittendrin e.V." hat noch ein weiteres spannendes Buch herausgebracht: den Kongressreader 2010: Eine Schule für Alle. Vielfalt leben!
Dieser Reader zum Kongress, der im März 2010 in Köln statt gefunden hat, liefert auf rund 350 Seiten spannende Beiträge und praktische Hilfen der Referenten zum Thema Inklusion im Bildungswesen.

Hier können Sie den Reader bestellen .

Logo Grundschulverband

Eintrag vom 20.11.2011

Grundschulverband positioniert sich auf seiner Herbstagung einmal mehr klar in Richtung Inklusion
und fordert: "Inklusive Schule braucht Engagment vor Ort


Pressemitteilung des Verbands zur GSV-Fachtagung „Inklusion“ am 4./5. November 2011

Inklusive Schule braucht Engagement vor Ort

„Inklusive Schule – gemeinsam inklusive Praxis entwickeln“ war das Motto der Fachtagung, die der Grundschulverband Anfang November in Friedrichsdorf /Ts. durchführte. Über die konsequente und zeitnahe Umsetzung des Auftrags der UN-Behindertenrechtskonvention, „Inklusive Schule“ zu entwickeln, diskutierten FortbildnerInnen, Grund-und SonderpädagogInnen, ErzieherInnen, Schulleitungen, SchulamtsvertreterInnen und Elternvertreter. Unter den Teilnehmern waren der Vorsitzende des Bundeselternrates, Hans-Peter Vogeler und der Vorsitzende des ASD (Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschland e.V.), Rainer Stegmaier – sichtbarer Ausdruck dafür, dass sich ein Netzwerk für Inklusion „von unten“ entwickelt.

Die notwendige Vernetzung mit Eltern- und Betroffenenverbänden ebenso wie mit den verschiedenen Ebenen des Schulsystems muss ausgebaut werden - ein inklusives Bildungssystem erfordert die konsequente Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Referenten der Tagung waren u.a. Prof. Dr. Andreas Hinz (Universität Halle), Dr. Irmtraud Schnell (Universität Frankfurt/Main), Dr. Peter Wachtel (Leiter der AG „Sonderpädagogische Förderung“ der Kultusministerkonferenz). Vorgestellt wurden zudem beeindruckende Beispiele aus der Praxis des inklusiven Unterrichts mit Kindern mit besonderen Lern- und Verhaltensproblemen sowie SchülerInnen mit schweren Behinderungen.

Große Schwierigkeiten beim notwendigen Umbau des deutschen Bildungswesens wurden bei den Beratungen deutlich, politische Forderungen formuliert:
» es bedarf weiterhin erheblicher Vorurteilsüberwindung und Haltungsänderung in Schulen, in Schulverwaltungen, bei Eltern;
» es bedarf eindeutiger Schulgesetzänderungen in den Bundesländern zur Ermöglichung inklusiver Schulentwicklung ohne Haushaltsvorbehalte;
» es bedarf verlässlicher und verbesserter materieller und personeller Ressourcen: in allen allgemeinen Schulen müssen multiprofessionelle Teams arbeiten;
» vereinheitlichende Vergleichstests und ein ausleseorientiertes Bewertungssystem mit Zensuren sind für die inklusive Schule kontraproduktiv;
» es muss mehr Zeit und Geld für schulbezogen konzipierte Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden, der Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen muss für alle Lehrämter verpflichtend sein.

Maresi Lassek, Vorsitzende des Grundschulverbandes resümiert: „Inklusive Schule braucht nicht eine einseitige sonderpädagogische Förderung für einzelne SchülerInnen mit Beeinträchtigungen, sondern verlangt eine gemeinsame und differenzierte Pädagogik für ALLE!“ - Frankfurt/Main, den 8. November 2011 V.i.S.d.P.: Sylvia Reinisch, Geschäftsführung

Den sehr eindeutigen Standpunkt des Grundschulverbandes zur Inklusiven Schule können Sie hier nachlesen
Standpunkt Inklusive Schule - Die Unterschiede von Kindern respektieren

Logo Bundeselternrat

Eintrag vom 20.11.2011

Bundeselternrat und European Parents´ Association für Inklusion

Über hundert Teilnehmer/innen waren der Einladung der European Parents’ Association (EPA) und des deutschen Bundeselternrats (BER) nach Hamburg gefolgt. Dort fand die halbjährliche Generalversammlung der EPA und eine gemeinsame Konferenz zu den Themen Integration und Inklusion in Schulen statt.

Bei Schulbesuchen in der Hansestadt erlebten die Teilnehmer/innen die Praxis inklusiven Unterrichts. In Plenarvorträgen wurde das Thema aus theoretischer und praktischer Sicht beleuchtet. Prof. Dr. Andreas Hinz von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stellte den „Index für Inklusion“ vor, einen Leitfaden für die Entwicklung inklusiver Strukturen, der den schwierigen Begriff Inklusion begreifbar macht. In parallelen Arbeitsgruppen wurden Erfahrungen aus den verschiedenen europäischen Systemen ausgetauscht.

Die Elternvertreter aus ganz Europa bekennen sich dazu, dass alle bildungspolitischen Maßnahmen ebenso wie die tägliche Arbeit in den Schulen auf die Kinder abgestimmt werden müssen: „Jedes Kind muss die Chance erhalten, sein optimales Bildungsziel zu erreichen, damit es auch über die Schule hinaus seine Potentiale entfalten kann. Das ist das vorrangige und gemeinsame Anliegen aller Eltern“, betont Hans-Peter Vogeler, Vorsitzender des Bundeselternrats. „Die Unterschiede der Bundesländer bei der Inklusion signalisieren akuten Handlungsbedarf!“

„Eine große Bereicherung“ sei das Zusammentreffen mit Eltern aus so vielen europäischen Ländern gewesen. Die Übereinstimmung in Bezug auf die Bedeutung von Inklusion mache Mut für die tägliche Arbeit. „Was wir in Hamburg erlebt und gesehen haben, muss doch auch in anderen Bundesländern umsetzbar sein“, meinte eine Konferenzteilnehmerin.

Johannes Theiner, Präsident der European Parents’ Association, weist auf die gesellschaftliche Reichweite des Anliegens hin: „Nur eine inklusive Gesellschaft kann ein inklusives Schulsystem tragen. Rechte und Bedürfnisse der Eltern müssen ausdrücklich berücksichtigt werden. Inklusion kann jedenfalls nicht durch einfaches Umetikettieren erreicht werden. Rahmenbedingungen und Ressourcen müssen Individualisierung tatsächlich möglich machen.“

Der Abbau von Ängsten vor negativen Auswirkungen inklusiver Modelle sei eine vordringliche Aufgabe. Interessensausgleich und Partizipation aller Beteiligten müssten prozessbegleitend gewährleistet werden.

„Ja, wir bekennen uns zur UN-Konvention und zu den Rechten von Menschen mit Behinderung!“ sind sich die Vorsitzenden der beiden Elternorganisationen einig.



Bereits im Frühjahr drängte der Bundeselternrat auf einen umfassenden Umbau des Schulsystems, um behinderten und nichtbehinderten Kindern ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
Inklusion bedeute, dass jedes Kind eine reguläre Schule besuchen könne, unterstrich schon damals der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Peter Vogeler. Die seit zwei Jahren geltende UN-Behindertenrechtskonvention fordere unter dem Stichwort 'Inklusion' genau das, sagte Vogeler, in einem epd-Gespräch:
"Wenn wir die Konvention ernst nehmen, und dazu sind wir völkerrechtlich verpflichtet, heißt das gemeinsames Lernen für alle.". Hier können Sie den gesamten Artikel lesen:
Bundeselternrat für Inklusion

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Eintrag vom 1.11.2011

Vertreter aus Schule, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beraten Schritte zu inklusivem Schulsystem in NRW

Im dritten Gesprächskreis Inklusion am 14.10.2011 wurden mit Vertreterinnen aus Schule, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft die Empfehlungen der wissenschaftlichen Gutachten die für die Landesregierung verfasst wurden
(„Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ von Klemm und Preuss-Lausitz;
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen von Werning)
sowie weitere Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem beraten.

Die dem dritten Gesprächskreis zugrunde gelegte Powerpoint Präsentation finden sie hier:
Auf dem Weg zu einem „inklusiven Schulsystem“

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Eintrag vom 1.11.2011

Fazit der Jahreshauptversammlung am 14.10.2011
Es wurde schon einiges bewegt und erreicht, aber es gibt noch sehr viel mehr zu tun


Auf unserer Jahreshauptversammlung konnten wir auf ein ereignis- und an vielen Stellen auch erfolgreiches erstes Vereinsjahr zurückblicken.
Unsere Aufgabe im ersten Jahr haben wir vor allem darin gesehen, über die UN-Behindertenrechtskonvention und das daraus abzuleitende Menschenrecht von Kindern mit Behinderungen auf gemeinsames Lernen in Regelkindergärten und Regelschulen zu informieren. Zu diesem Zweck wurden verschiedenste Informationsmaterialien erarbeitet und verteilt und eine Vereinshomepage erstellt, die als Informationsquelle und Vernetzungsmittel dienen soll.

Wie aus dem Jahresbericht des Vorstandes auch hervorging, wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Eltern, Fachleuten aus verschiedenen Bereichen und vielen anderen Interessierten geführt. Dabei wurde auch eine breit angelegte Vernetzung mit anderen Organisationen, insbesondere der Selbsthilfe und dem Kreisbehindertenbeauftragten, Friedhelm Hoffmann, aufgebaut.

In zahlreichen Gesprächen mit politischen Vertreter/innen und Mitarbeitern der Verwaltung wurden verschiedenste Themenbereiche besprochen: z.B. die Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe, die Unterstützung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen durch Schulassistenten, die Ressourcensteuerung bei der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems. Auch mit Landrat Frank Beckehoff konnte das Thema Inklusion und die Entwicklungen im Kreis Olpe und im Land NRW zweimal in persönlichen Gesprächen erörtert werden.

Zum Thema Inklusion und Gemeinsamer Unterricht wurden an verschiedensten Stellen Informationsvorträge gehalten: u.a. in den Schulausschüssen in Kirchhundem und Olpe und dem Förderschulausschuss des Kreises, im Olper Jugendparlament, bei der SPD-Kreistagsfraktion, bei Fachleuten aus dem Bereich der Frühförderung (AufWind), auf der Beiratssitzung des Vereins für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe, bei eigenen Veranstaltungen für Eltern, Fachleute und andere Interessierte.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gelingende Inklusion“ haben wir gemeinsam mit dem Kreisbehindertenbeauftragten Friedhelm Hoffmann und der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen begonnen, beispielhaft Schulen vorzustellen, die erfolgreich Schüler mit und ohne Behinderungen unterrichten. Hiermit soll aufgezeigt werden, wie erfolgreich und gewinnbringend für alle Schüler Gemeinsamer Unterricht schon an vielen Schulen im Land praktiziert wird und welche Rahmenbedingungen dafür erforderlich sind.

Besonders erfreut zeigten sich die Vereinsmitglieder über die Entscheidung des Olper Kreistags, in Abstimmung mit den sieben kreisangehörigen Kommunen einen Inklusionsplan für den Kreis zu erarbeiten. Im Zuge der Bearbeitung eines zusammen mit neun anderen Vereinen und Initiativen gestellten Bürgerantrags hatten sich in verschiedenen Kreis- und Kommunengremien engagierte Diskussionen hierzu ergeben.

Ein besonderer Termin in der Arbeit des Vereins war auch das persönliche Gespräch mit NRW-Bildungsministerin Löhrmann im kleinen Kreis von Elternvertretungen.

Verstärkter Einsatz für gute Bedingungen für Inklusion in Kindergärten und Schulen

Doch auf der Versammlung wurde nicht nur über freudige Entwicklungen in Bezug auf das Thema des Vereins berichtet. Eltern äußerten deutlichen Unmut über die Verschlechterung der Bedingungen des Gemeinsamen Unterrichts im Kreis Olpe. Sie berichteten, dass spürbar weniger Sonderpädagogenstunden zur Förderung ihrer Kinder zur Verfügung stehen und dass bei Ausfällen die Regelschulen dann mit der Aufgabe des Gemeinsamen Unterrichts alleine gelassen werden. Die Anwesenden waren sich einig: Zufriedenstellende personelle Ressourcen sind eine Grundvoraussetzung für erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht für nichtbehinderte und behinderte Schüler.

In Zeiten des Umbruchs hin zu einem inklusiven Bildungssystem sind viele Herausforderungen zu meistern und nicht an allen Schulen ist eine unmittelbare Verbesserung der Bedingungen zu erwarten – sie dürfen sich jedoch keinesfalls verschlechtern und dadurch die Qualität des GU ernsthaft in Frage stellen.

Ihren engagierten Einsatz für gute Bedingungen für den GU wollen die Vereinsmitglieder in Zukunft daher verstärken, um so für qualitativ hochwertiges gemeinsames Leben und Lernen für alle Schüler in der Schule einzutreten.

Vernetzung und Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen und besonderen Förderbedarfen

Dabei wurde als ein Schwerpunkt für die Arbeit des Vereins im kommenden Jahr die weitere Vernetzung und Beratung von Eltern festgelegt. Wenn sich in verschiedensten Gebieten des Kreises Olpe Eltern zusammenfinden, die für Ihre Kinder das gemeinsame Lernen in Regelkindergärten und -schulen möchten, wird es einfacher für die entsprechenden guten Bedingungen an den örtlichen Einrichtungen einzutreten.

In der Zukunft soll ein regelmäßiges offenes und lockeres Treffen für Eltern behinderter Kinder, aber auch andere Interessierte stattfinden. Ein erstes Treffen soll wahrscheinlich noch im Dezember diesen Jahres stattfinden. Mehr dazu bald hier auf der Homepage.

Neue Mitglieder - Eltern, Fachleute und andere Interessierte am Thema - sind dem Verein jederzeit herzlich willkommen.

Hier finden Sie weitere Informationen über den Verein und seine Ziele und hier für konkretes Interesse eine Beitrittserklärung.
Auch über Fördermitgliedschaften oder Spenden für unsere Arbeit freuen wir uns natürlich sehr.

Lesen Sie hier einen Pressebericht über die Jahreshauptversammlung unseres Vereins.

Eintrag vom 1.11.2011

Pressemitteilung des Sozialverbands Deutschlands, des Deutschen Behindertenrats und der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen (V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs)

Kultusministerkonferenz muss gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern endlich voranbringen

"Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" üben scharfe Kritik an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin richteten sich die drei Verbände mit einem Warnruf an die KMK, die die Empfehlungen am 20. Oktober 2011 beraten und beschloßen haben.

"Die Kultusministerkonferenz muss das Recht auf Regelschule anerkennen und darf die UN-Behindertenrechtskonvention nicht einfach ignorieren. Behinderte Kinder brauchen ein verbindliches Zugangsrecht, damit sich für sie die Tür zur Regelschule auch wirklich öffnet", forderte SoVD-Präsidiumsmitglied Edda Schliepack. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder in Deutschland endlich von der Ausnahme zur Regel werden zu lassen. 80 Prozent der behinderten Kinder gehen in eine Sonderschule.

"So wie sie jetzt sind, werden die Empfehlungen zur Inklusion die notwendigen Veränderungen keinen Schritt voranbringen" kritisierte Schliepack und warnte die KMK eindringlich davor, den Vorrang des gemeinsamen Lernens zu verschleiern.

Barbara Vieweg, DBR-Sprecherratsvorsitzende, erklärte: "Auch die schönsten Formulierungen helfen nicht, wenn die Kultusministerkonferenz die Anforderungen der UN-Konvention nicht erfüllt. Das bedeutet für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen weiterhin weite Wege und lange Tage."

Sibylle Hausmanns von der Elterninitiative Gemeinsam leben - gemeinsam lernen unterstrich den hohen Stellenwert von wirksamen Vorkehrungen, um Bildungsteilhabe sicher zu stellen. "Die Empfehlungen werden den Anforderungen zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Diagnostik nicht gerecht. Sie bleiben der alten Zuweisungsdiagnostik verhaftet anstatt zu beschreiben, wie umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren an der allgemeinen Schule im Einzelfall abgebaut werden können", kritisierte Hausmanns."

Hier können Sie einen Fimbeitrag des SoVD zum Thema sehen: Recht auf Regelschule für behinderte Kinder



Deutliche Kritik an Empfehlungen der KMK von verschiedensten Behinderten- und Berufsverbänden

Ein Entwurf dieser nun beschlossenen KMK-Empfehlungen war bereits am 17.02.2011 zur Anhörung für die Fachöffentlichkeit freigegeben worden. Dieser Entwurf wurde Von sehr vielen Behinderten- und Berufsverbänden als vollkommen unzureichend und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht entsprechend zurückgewiesen. Bei den nun verabschiedeten Empfehlungen der KMK sind die Kritikpunkte der Verbände leider weitestgehend außer Acht gelassen.

Deutlich kritisiert wurde damals beispielsweise von der Sektion Sonderpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, ...

» dass eine bloße "Pluralisierung der Förderorte" nicht mit der UN-BRK vereinbar ist, da vielmehr die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gefordert wird;

» dass eine bloße "Ausweitung" der gemeinsamen Bildung und Erziehung und eine "Weiterentwicklung" der sonderpädagogischen Angebote unter Beibehaltung von Sonderinstitutionen eine unzureichende Umsetzung der Konvention bedeuten würde;

» dass die personellen und sächlichen Ressourcen zur angemessenen Unterstützung laut UN-BRK konsequent im allgemeinbildenden Erziehungs- und Bildungssystem zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht an Sonderinstitutionen gebunden werden dürfen.

“Der Entwurf der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen entspricht nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention”, betonte damals auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des Stellungnahmeverfahrens der Kultusministerkonferenz zu dem Entwurf. Mehr dazu hier:

Auch die deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hatte die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung stark kritisiert. „Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen. „In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie in Blick auf Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen“, erklärte Aichele. Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig, spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen. Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist – anders als meist vermutet - gut erprobt“, so Aichele.

Die Verbände behinderter Menschen kritisierten darüberhinaus ihre unzulängliche Einbeziehung durch die KMK. Zwar wären einige Verbände zu Beginn der Erarbeitung bei einzelnen Sitzungen hinzugeogen worden. Eine kontinuierliche und verbindliche Beteiligung und aktive Einbeziehung, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Art. 4, Abs. 3 gefordert, wäre jedoch nicht geschehen. Dies veranlasst den Sozialverband Deutschland, den Deutschen Behindertenrat und die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu der Vermutung, "dass der KMK an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Positionen der Verbände behinderter Menschen wenig gelegen war bzw. ist".

Hier können Sie die nun am 20.10.2011 verabschiedeten Empfehlungen der KMK und einige der damaligen Stellungnahmen der Behinderten- und Berufsverbändenaus diesbezüglich lesen:

  • Empfehlungen der KMK: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen
  • Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft: hier
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der Lebenshilfe: hier
  • Stellungnahme der BAG Gemeinsam leben-gemeinsam lernen e.V., des Deutschen Behindertenrates, des Sozialverbandes Deutschland, des Paritätischen Gesamtverbandes und 12 weiterer Verbände: hier
  • Gemeinsame Stellungnahme des Diakonie Bundesverbandes und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe: hier

Eintrag vom 1.11.2011

Petra Crone zu Gast im Gemeinsamen Unterricht der Katholischen Grundschule in Gerlingen -
Bundestagsabgeordnete zieht sehr positives Fazit


Petra Crone (MdB, SPD) zeigte sich nach ihrem Besuch in der Gerlinger Grundschule überzeugt von deren Konzept des Gemeinsamen Unterrichts: " Ganz besonders freue ich mich darüber, dass das Konzept der Grundschule Kindern mit Behinderungen hilft, einen gleichberechtigten Platz in unserer Gesellschaft zu finden.“

Sie hob des Weiteren hervor, dass Kinder den Großteil ihrer Zeit in Schulen verbringen und sich Menschen mit und ohne Behinderungen hier wirklich kennen lernen, Vorurteile abbauen und sich in ihrer Vielfalt schätzen lernen können - "hier schließen sie Freundschaft", so ihr Fazit.

Lesen Sie hier einen Pressebericht über den Besuch von Frau Crone in der Grundschule.

Eintrag vom 5.10.2011

Fernseh-Beitrag: Behindert und ausgegrenzt - Mangelnde Integration an deutschen Schulen

"Jedes Kind - ob behindert oder nicht - hat ein Recht auf gemeinsame schulische Bildung. So besagt es die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 für Deutschland verbindlich ist. Dennoch wurden im Schuljahr 2009 / 2010 gerade mal 20 Prozent der Schüler mit besonderem Förderbedarf mit nicht-behinderten Kindern unterrichtet.. Bis heute müssen Eltern häufig sehr lange suchen, bis sie eine Regelschule finden, die ihr behindertes Kind nehmen will."
(Dana Nowak, Frontal 21)

Welche Probleme Eltern behinderter Kinder häufig bereitet werden, wenn sie ihre Kinder an Regelschulen gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern lernen und leben lassen möchten, können sie in diesem Filmbeitrag des ZDF-Magazins Frontal eindrucksvoll sehen!

Hier gelangen sie zu dem Fernsehbeitrag (5. Beitrag) und weiteren Beiträgen zum Thema: Beitrag im ZDF-Magazin Frontal 21

Das Manuskript der Sendung können sie hier nachlesen.

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Richtungsweisend: Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe beschlossen

Kreis Olpe wird einen kommunalen Inklusionsplan erstellen und gezielt über die UN-Behindertenrechtskonvention informieren


Am 31.Januar hatten Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V. und neun weitere Vereine und Organisationen (Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen- vertreten durch Lebenshilfe Center Olpe, Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Olpe e. V., Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Kreis Olpe e.V., Verein für Menschen mit Behinderungen Kreis Olpe e.V., Selbsthilfegruppe Eltern behinderter Kinder im Kreis Olpe, Selbsthilfegruppe ADS/ADHS, Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus, Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Autismus, Arbeitsgemeinschaft Begegnung Attendorn)
Bürgeranträge zur Erarbeitung von Inklusionsplänen an den Kreis Olpe und seine sieben Städte und Gemeinden gestellt.

Diese Anträge wurden wie in vielen anderen Kreisen und Kommunen landes- und bundesweit gestellt, um die Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf Regelschulbesuch für Kinder mit Behinderungen) voranzubringen. So sollen Kindern mit Behinderungen auch im Kreis Olpe das Recht und die ausreichenden Möglichkeiten haben, gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern unter qualitativ hochwertigen Bedingungen für alle Kinder unterrichtet zu werden.

Am 11. Juli 2011 hat nun der Olper-Kreistag mit einer eindeutigen Mehrheit der Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linke (bei nur vier Gegenstimmen der UWG) die Erstellung eines Inklusionsplans für den Kreis Olpe beschlossen.

Nach bereits zwei äußerst intensiven Diskussionen im Förderschulausschuss und im Kreisausschuss wurde auch in der Kreistagssitzung noch einmal eingehend und angeregt über die Thematik der schulischen Inklusion von Kindern mit Behinderungen diskutiert. Es wurden unterschiedliche Positionen ausgetauscht, Befürchtungen kund getan, aber von allen Parteien (ausgenommen der UWG) auch deutliche Zustimmung für die grundsätzliche Idee der Inklusion im Schulwesen geäußert. Dabei äußerten die Vertreter der Parteien ebenfalls mehrheitlich die Überzeugung, dass nicht hundert Prozent der Schüler mit Behinderungen inkludierbar seien.

Letztlich wurde ein Beschlussvorschlag fraktionsübergreifend angenommen, der den Landrat beauftragt, ...

» "in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden einen kommunalen Inklusionsplan zu erstellen, der die noch ausstehenden Vorgaben des Landes NRW als Schulgesetzgeber berücksichtigt und parallel hierzu die weitere Entwicklung zur schulischen Inklusion im Kreis Olpe vorbereitet,

» Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich und ihre Umsetzung im Kreis Olpe aktiv und gezielt zu informieren."

Den kompletten Beschlussvorschlag können Sie hier lesen: Beschlussvorlage zur Erstellung eines Inklusionsplans

Die eindeutige Befürwortung der Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Olper Kreistag, ein inklusives Bildungssystem für das gemeinsame Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen aufzubauen, wird von den Antragsstellern sehr erfreut begrüßt.

Ihr Wunsch ist nun die unmittelbare Einbeziehung aller am Thema "Schulische Inklusion" im Kreis Olpe Beteiligten
(u. a. Menschen mit Behinderungen, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Entscheidungsträger in der Verwaltung, Schulaufsichtsbeamte, Selbsthilfeorganisationen). Sie alle sollten gehört werden und ihre Vorstellungen vom weiteren Prozess mit einbringen können. So könnten die wertvollen Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven der angesprochenen Beteiligten einfließen und ein größtmöglich praxisorientierter und hochwertiger Inklusionsplan erstellt werden.

Inklusion ist ein Prozess der den Dialog braucht und auf unterschiedlichsten Erfahrungen aufbauen sollte.

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Eintrag vom 14.9.11

Deutscher Städtetag zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention:

Städte begrüßen gemeinsame Bildung – Länder dürfen schulische Inklusion nicht gefährden


Der Deutsche Städtetag begrüßt die Ziele der UN-Konvention, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung zu sichern und so Chancengleichheit zu sichern. Die Städte sind bereit, an der Umsetzung des Übereinkommens, dem der Bund und die Länder zugestimmt haben, konstruktiv mitzuwirken. Der Deutsche Städtetag appelliert an die Länder, das pädagogische Gesamtkonzept der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe in ihren Schulgesetzen zu verankern und ein Gelingen dieser Inklusion auch finanziell sicherzustellen.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, sagte im Anschluss an die Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes heute in Konstanz: „Um gemeinsame Bildung für behinderte und nichtbehinderte Menschen erfolgreich zu praktizieren, sind beispielsweise zusätzliche Integrationshelfer, Therapeuten und Sozialpädagogen, aber auch eine intensive Fortbildung der Lehrer an den allgemeinen Schulen unersetzlich. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, sonst gerät die Inklusion zum Lippenbekenntnis.“

Die Städte begrüßen das Prinzip der Inklusion und sind sich der Verantwortung für behinderte Kinder und Jugendliche voll bewusst. Bund und Länder müssten die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen aber vollständig erfüllen und somit auch für die Folgekosten aufkommen, so Petra Roth. Das gelte für zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Schulträgeraufgaben, wie zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von Schulgebäuden, die Ausstattung mit geeigneten Lernmitteln und die Gewährleistung entsprechender Schülerbeförderung. Diese Aufwendungen sind nach Maßgabe der jeweiligen Landesverfassungen konnexitätsrelevant. Denn auch für die Inklusion gilt das Prinzip: „Wer bestellt, bezahlt“.

„Wenn dieser Schutzmechanismus für die Kommunen ausgehebelt wird, ist auch eine gelingende Inklusion der Kinder und Jugendlichen in Gefahr. Deshalb fordern wir die Länder auf, die Behindertenrechtskonvention verfassungsgemäß umzusetzen und keinen Streit zwischen Ländern und Kommunen auf dem Rücken der behinderten Kinder anzuzetteln“, so der Appell der Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages. Die Städte seien in Sorge, dass die wichtige Aufgabe der Inklusion in den Schulen durch Länder nicht angemessen verwirklicht werde. Der Landtag in Bayern habe im Juli bereits ein Gesetz verabschiedet, das keine Finanzierung für die zusätzlichen Aufgaben und das notwendige Personal beinhalte.

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Städtetags vom 13.9.2011

Inklusion NRW Logo Aktion Mensch

Eintrag vom 10.9.11

Aktion Mensch vermeldet: NRW muss bei Inklusion nachsitzen -

Im Land sind mehr Kinder mit Förderbedarf von der Regelschule ausgeschlossen als im Bundesgebiet


Beim „Gemeinsamen Lernen“ von Kindern mit und ohne Behinderung liegt Nordrhein-Westfalen unter dem Bundesdurchschnitt. Nach Recherchen der Aktion Mensch lernen nur 16,7 Prozent der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen. Bundesweit betrug der Anteil zuletzt 20,1 Prozent, neue Zahlen wird die Kultusministerkonferenz frühestens im November veröffentlichen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Städten groß: Während in Bonn 23 Prozent der Kinder mit Förderbedarf eine weiterführende Schule besuchen, sind es in Gelsenkirchen lediglich zwei Prozent. Diese Differenz wird bei den Grundschulen noch deutlicher: Fast 40 Prozent der Kinder werden in Remscheid inklusiv unterrichtet, in Bottrop sind es dagegen nur vier Prozent.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grünen) sieht Nordrhein-Westfalen trotzdem auf einem guten Weg: „Der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebene Auftrag, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten, ist eine Mammut-Aufgabe.“ Diese sei nur über mehrere Schritte in einem mittelfristigen Zeitraum zu absolvieren. Die Landesregierung hat für das kommende Schuljahr 2011/12 rund 400 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Es solle nicht länger beim Wechsel zur weiterführenden Schule Schluss mit der inklusiven Bildung sein, so Löhrmann weiter. Denn: Während ein Viertel der Grundschüler mit Förderbedarf im NRW-Durchschnitt inklusiv unterrichtet werden, besuchen danach nur noch elf Prozent die weiterführende Schule. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, darf niemand aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW kritisiert die Vorgaben der Landesregierung. „Nur ein Fortbildungstag pro Jahr und Schule, um die Lehrer auf inklusiven Unterricht vorzubereiten, ist eindeutig zu wenig“, sagt deren Vorsitzende Dorothea Schäfer. Auch seien die Klassen mit bis zu 30 Schülern zu groß. Bei fünf Kindern mit Förderbedarf liege die optimale Klassengröße bei nicht mehr als 20 Kindern. Darüber hinaus sei eine Doppelbesetzung mit Sonderpädagogen und Regelschullehrkräften erforderlich.

Der Aktion Mensch sieht großen Handlungsbedarf: „Es ist immer noch weitverbreitete Ansicht, dass Kinder mit Behinderung nur in der Sonder- oder Förderschule gut aufgehoben sind oder sie sogar das Fortkommen anderer auf der Regelschule bremsen“, sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch und Mitglied im Expertenkreis „Inklusive Bildung“ der deutschen UNESCO-Kommission.

Ein einheitliches Schulsystem mit weniger Schultypen ist auf Dauer auch kostengünstiger, meint Andreas Hinz, Inklusionspädagoge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Mit einem voll ausgestatteten sonderpädagogischem System plus einem Gemeinsamen Unterricht an Regelschulen leistet sich Deutschland im Moment das denkbar teuerste Schulsystem überhaupt.“

Quelle: Pressemeldung der Aktion Mensch

Weitere Dokumente der Aktion Mensch zum Thema:

... Stand Inklusion und Bildung: Nordrhein-Westfalen“

... Inklusionsanteile nach Regionen in NRW (Quelle: Studie von Klemm/Preuss)“

... Interview mit NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann "Schulische Inklusion ist eine Mammut-Aufgabe"

Aktion Mensch

Eintrag vom 10.9.11

In einer Zitatserie der Aktion Mensch haben Eltern von Kindern mit Behinderungen die Möglichkeit sich zum gemeinsamen Leben und Lernen ihrer Kinder in der Schule zu äußern. Bei dem Großteil der Zitate wird deutlich wie viele Steine den Kindern und ihren Eltern auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen häufig durch Behörden, Schulen und andere eingeräumt werden. Dies muss sich ändern - die UN-Behindertenrechtskonvention erhebt das Recht auf Inklusion auch im Bildungssystem zum Menschenrecht. Lesen sie hier die Zitate der Eltern.

Ostereier bemalen Scheckübergabe

Eintrag vom 05.08.2011

Wir sagen DANKE für eine tolle Spende

Das Montessori Kinderhaus in Welschen Ennest hat unserem Verein eine tolle Spende von 220 Euro zukommen lassen.

Zur Osterzeit hatten Kinderhauskinder und deren Geschwister und Eltern hunderte von Eiern gefärbt und bemalt und diese dann an Dorfbewohner verkauft.

Schon seit Jahren bezieht die Einrichtung die frischen Eier vom Eierhof Greiten in Benolpe. Auch in diesem Jahr hatte der Inhaber des Hofs Wolfgang Greiten die Eier für den guten Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt.


Die Elterschaft des Montessori Kinderhauses und die Leiterin Miriam Brombach waren sich einig, den Erlös des
Verkaufs Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V. zu spenden. „Da auch einige Kinder mit Behinderung unsere Einrichtung besuchen, war es für uns selbstverständlich, diesen Verein in seiner Arbeit zu unterstützen.“ so Miriam Brombach.

Die symbolische Scheckübergabe (siehe unteres Bild) fand vor kurzem beim Sommerfest unseres Vereins statt.

Über diese besondere Spende von Kindern eines Kinderhauses freuen wir uns natürlich besonders und wir sagen ein

... ganz herzliches Dankeschön

Erlass des Schulministeriums verpflichtet Schulbehörden, Elternwunsch nach Gemeinsamen Unterricht wann immer möglich zu erfüllen

Im Dezember 2010 hatte Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.

Der angekündigte Erlass liegt mittlerweile in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor. Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.

Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF

Anschreiben des Ministeriums

Eintrag vom 13.7.11

Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur inklusiven Bildung -
Schulen, die gemeinsames Lernen neu einrichten, sollen Fortbildungstag erhalten


Schulen, die zum kommenden Schuljahr erstmalig gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder einrichten, sollen dazu einen Fortbildungstag in Anspruch nehmen können. Das kündigte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann an: "Um sich auf die anspruchsvolle Aufgabe der Schul- und Unterrichtsentwicklung vorbereiten zu können, sollen Lehrkräfte, die sich konkret mit dieser Aufgabe befassen, die Möglichkeit erhalten, gemeinsam am schuleigenen Konzept zu arbeiten oder sich durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen beraten zu lassen."

Sylvia Löhrmann: "Auf dem Weg zur inklusiven Bildung soll schon jetzt das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen ausgeweitet werden. Dabei wollen wir die Schulen, die sich auf den Weg machen, unterstützen."

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505 oder -3506.

Eintrag vom 7.7.11

Einfach mutig anfangen: Inklusion sorgt für Förderung aller Kinder!

Am Montag, den 4. Juli hat in der Olper Redaktion der Westfalenpost eine offene und interessante Diskussion über das Thema Inklusion stattgefunden. Zu den Montagsrunden der Zeitung können sich Leser anmelden, die gerne mitdiskutieren möchten.
Gemeldet hatten sich zu dieser Runde

zwei Schulpflegschaftvorsitzende von Förderschulen;

ein ehemaliger Schulrat (Bereich Förderschulen);

eine junge Frau, die als Schülerin in integrativen Klassen mit behinderten Mitschülern unterrichtet wurde;

ein Lehrer einer Hauptschule mit GU;

eine Diplomheilpädagogin, die Vorstandsmitglied im Berufs- und Fachverband Heilpädagogik ist;

eine Mutter eines autistischen Sohnes, der über die komplette Schulzeit im Gemeinsamen Unterricht beschult wurde;

eine Mutter eines Kindes mit einer Behinderung, die ihr Kind zukünftig in die Regelschule schicken möchte

und die beiden Vorsitzenden von Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V., gleichzeitig Sonderpädagogen an GU-Schwerpunktschulen.

Die Berichterstattung über diese Diskussionsrunde können Sie hier lesen:

Offen über Inklusion diskutiert

Einfach mutig anfangen: Inklusion sorgt für Förderung aller Kinder

Spruch

Eintrag vom 29.5.2011

Gemeinsam leben und lernen - Ist Inklusion normal?

Inklusion ist mit Blick auf die kommenden Jahre zu einem der zentralen Themen in der Bildungspolitik geworden. Für manche Beteiligte stellt die schulische Inklusion aller Kinder eine zukunftsweisende, einer multikulturellen Gesellschaft entsprechende Zielrichtung dar, für andere hingegen eher eine nicht einlösbare Vision. Beide Sichtweisen sind eng verbunden mit der jeweiligen Einschätzung davon, was als „normal“ empfunden wird oder was zum „Normalzustand“ werden sollte. Im Folgenden stehen diese Fragen im Mit-telpunkt: Wie entwickeln sich Normalitätsvorstellungen? Welchen Beitrag kann die Normalismus-Forschung, die der Literaturwissenschaftler Jürgen Link angestoßen hat, zum Inklusions-Diskurs leisten? Wie hängen Vorstellungen von Normalität und Inklusion zusammen? Wie lässt sich die Ausgangsfrage „Ist Inklusion normal?“ beantworten? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Lehrerbildung?

Lesen Sie hier den Vortrag, den Thomas Franzkowiak (2. Vorsitzender des Vereins Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus e.V.) am 5. April an der Universität Siegen gehalten hat.
Vortrag: Gemeinsam leben und lernen - Ist Inklusion normal?

Hier können Sie die zum Vortrag gehörende Präsentation sehen:
Präsentation zum Vortrag

Logo des Vereins

Eintrag vom 12.4.2011

Von Inklusion profitieren alle. Interview in regionalen Zeitungen

Am 31. März erschien in den Zeitungen Westfalenpost und Westfälische Rundschau ein Interview mit den Vorsitzenden von Gemeinsam leben, gemeinsam lernen - Olpe plus, Thomas Franzkowiak und Thomas Heinemann.

Hierin werden z.B. Fragen nach den Leistungen der SchülerInnen mit und ohne Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht, nach den Zahlen der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Kreis Olpe oder nach den Kosten eines inklusiven Bildungssystems beantwortet.
Hier können Sie es nachlesen ... Interview in WP und WR

Richtungsweisender Schritt im Hinblick auf ein inklusives Bildungssystem in NRW

Am 01.12.2010 hat der NRW-Landtag in einem richtungsweisenden Schritt den fraktionsübergreifenden Antrag "UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen" mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken beschlossen. Danach soll künftig für Kinder mit Beeinträchtigungen der Besuch der allgemeinen Schule der Regelfall sein.

"Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz ein Ende hat.", so steht es wörtlich im Antrag und weiter "Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Inklusion.".„Damit ist das Land beauftragt worden, den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung zu verwirklichen und landesgesetzlich zu verankern.“ (Löhrmann, SchuleNRW03/11).

Weiter wird in dem Antrag die Rolle der Inklusionsfachverbände und Elterninitiativen deutlich gestärkt wenn gefordert wird, dass „Eine Vernetzung mit den Inklusions-Fachverbänden und Elterninitiativen [...] eine fachgerechte Elternberatung (über den schulischen Förderort) gewährleisten“ soll.

Die Landesregierung ist nun beauftragt, zügig ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. "Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen", mahnten die Abgeordneten. Der Antrag beauftragt das Schulministerium, die Ressourcen und Kompetenzen der Förderschulen schrittweise in die allgemeinen Schulen zu überführen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern kein Qualitätsverlust eintritt. "Alle allgemeinen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen." Das Schulministerium soll nun "die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen schaffen und in einem Inklusionsplan möglichst zeitnah darlegen". Den Kommunen soll ein Ressourcen- und Zeitplan für die notwendigen kommunalen Inklusionspläne an die Hand gegeben werden.

Der Wortlaut des gemeinsamen Antrages "UN-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen" ist hier nachzulesen, die Landtagsrede von Schulministrin Löhrmann finden Sie hier.

Hier können Sie außerdem einen Artikel der Bildungsministerin Löhrmann lesen.
Thema: Umwandlung in ein inklusives Bildungssystem, erschienen in der Zeitschrift "Schule NRW" 3/2011.
Auf dem Weg zur Inklusion - eine "Kultur des Behaltens"

Die Kinderkommisson äußert sich in ihrer Stellungnahme vom 26. Januar 2011 zu den Themen:

» Inklusive Bildung

» Frühförderung

» "Große Lösung" d. h. die Zusammenführung aller Kinder und Jugendlichen ohne Unterscheidung nach Behinderung und Erziehungsschwierigkeiten im Leistungssystem Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII

Die Forderungen können Sie hier nachlesen:
Stellungnahme der Kinderkommission zu Inklusion

Inklusive Bildung – ein Gewinn für alle! Die Forschungen kommen übereinstimmend zu weitgehend positiven Ergebnissen: Durch inklusive Beschulung wird mehr Bildungsgerechtigkeit und soziale Partizipation erreicht. Gemeinsames Lernen kommt allen zugute. Auch wenn das Menschenrecht auf inklusive Bildung nicht der Rechtfertigung oder Bestätigung durch empirische Forschungsergebnisse bedarf, tragen sie zur Bewusstseinsbildung bei und fördern Zustimmung und Akzeptanz. Lesen Sie hier den kurzen und sehr informativen Bericht zu den Forschungsergebnissen: Bericht von Irene Demmer-Dieckmann

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In Nordrhein-Westfalen fordern 24 Vereine und Initiativen für gemeinsames Leben und Lernen die Landesregierung zur unmittelbaren Verbesserung der Bedingungen im Gemeinsamen Unterricht auf .
Guter Gemeinsamer Unterricht, so die Eltern, ist die erste Voraussetzung, damit der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems gelingen kann. Der Brief im Wortlaut:

Gemeinsamer Unterricht ist kein Sparmodell


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